Oktober 2019

E-PRIVACY- VERORDNUNG ting angewiesen, weil sie so zielgerichtet Kunden- aufmerksamkeit auf ihr Angebot lenken können“, erklärt Dr. Lukas Mezger, Anwalt für IT- und Me- dienrecht bei der Kanzlei Unverzagt vonHave. Und er ergänzt: „Das Tracking-Verbot hat auch zur Folge, dass Unternehmen die Nutzungsgewohn- heiten der Besucher ihrer Websites nicht mehr ohne deren vorherige Zustimmung auswerten dür- fen. Für Onlinehändler ist es jedoch wichtig, das Nutzerverhalten genau zu kennen, um die Website entsprechend anzupassen.“ Besonders einschneidende Folgen könnte die ePrivacy-Verordnung für dieMedienbranche haben: „Apps sind heute in der Regel kostenlos. Dies ist nur dann möglich, wenn sie sich auch in Zukunft durch Werbung refinanzieren können. Die Höhe der Wer- beerlöse ist dabei stark von Targeting“ – dem geziel- ten Ausspielen von Werbung auf Basis von Demo- grafie und Interessen – „und Retargeting abhängig. Werbeplätze ohne Informationen über Nutzer wie Alter, Geschlecht und Aufenthaltsort lassen sich schwer verkaufen“, erklärt Harald Kratel, Leiter Global Marketing bei Smaato Inc. Dabei stärkt die geplante Verordnung ausge- rechnet die großen Konzerne: „Unternehmen, bei denen sich die Kunden zur Nutzung der Dienste ein- loggen, wie zum Beispiel Google Mail, Facebook und Amazon, sind da klar imVorteil, denn sie dürfen die Daten der Kunden nutzen. Schränkt man die Nut- zung von Targeting für die anderen (Log-in-freien) Angebote ein, wird das letztendlich dazu führen, dass viele Apps und Internetangebote vom Markt verschwinden werden und die Dominanz der global agierenden Plattformen im Werbemarkt noch grö- ßer wird“, befürchtet Kratel. Die Handelskammer bleibt dran In der Handelskammer haben Unternehmer aus verschiedenen Branchen in den vergangenen Monaten eine Projektgruppe gegründet, die die Aus­ wirkungen der künftigen ePrivacy-Verordnung auf die gesamte Wirtschaft verfolgt: „Wir haben in die- sem Zuge diverse Informationsmaterialien sowie ein Forderungspapier aus Sicht der Gesamtwirt- schaft entwickelt“, sagt Diana Rickwardt, Vizepräses und Vorsitzende des Ausschusses für Medien- und Kreativwirtschaft. „Wir verfolgen das Thema stetig weiter und werden die Hamburger Unternehmen rechtzeitig auf die kommenden Veränderungen aufmerksammachen. So können die neuen Anforde- rungen geplant undmöglichst effizient imUnterneh- men umgesetzt werden.“ Bauen mit System Schnell, wirtschaftlich und nachhaltig. GOLDBECK Nord GmbH, Niederlassung Hamburg Fuhlsbüttler Straße 29a, 22305 Hamburg Tel. +49 40 713761-0, hamburg@goldbeck.de konzipieren bauen betreuen goldbeck.de NADJA SCHROERS nadja.schroers@hk24.de PRAXIS- INFOS Es lohnt, sich vor dem Inkrafttreten der Verordnung zu informieren: www.hk24.de/ eprivacy Die Handelskam- mer nennt zahlrei- che Anwendungs- fälle und erklärt, was sich ändern könnte – etwa bei Metadaten-Nut- zung, Facebook- Werbung, Targeted Advertising, On- linehandel und Webshop-Analyse. Schränkt man das Targeting ein, ver- schwinden viele Apps. HARALD KRATEL

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