Dezember 2017

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungs- gesetz (CSR steht für Corporate Social Res- ponsibility) wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Danach wer- den kapitalmarktorientierte Betriebe, Kre- ditinstitute und Versicherungsunterneh- men mit mehr als 500 Mitarbeitern, über 40 Millionen Euro Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro verpflichtet, Lageberichte über ihr soziales und ökologisches Handeln vorzulegen. HW: Wie viele Firmen in Hamburg sind von diesemGesetz betroffen? Sven Grönwoldt: Wir schätzen, dass ab dem Berichtszeitraum 2017 rund 30 Fir- men betroffen sind, darunter Aurubis AG, Hamburger Sparkasse undHSHNordbank. Aber auch kleinere Firmen können unter das Gesetz fallen. HW: Inwiefern? Grönwoldt: Die vom Gesetz direkt er- fassten Firmen müssen über Nachhaltig- keitsaspekte und -risiken in vor- und nach- gelagerten Prozessen berichten. Dadurch sind kleinere Betriebe, die in Lieferketten „Bis zu zehn Millionen Euro Bußgeld fällig“ Großbetriebe müssen seit 2017 über die Folgen ihres wirtschaftlichen Handelns Rechenschaft ablegen. Auch kleine Firmen können betroffen sein, wie die CSR-Experten Sven Grönwoldt und Joachim Schlange wissen. HAMBURGER WIRTSCHAFT 12 / 17 TRENDS 40 von größeren eingebunden sind, von den CSR-Anforderungen ihrer Kunden betrof- fen, ohne dass sie selbst der gesetzlichen Berichtspflicht unterliegen. Joachim Schlange: Tochterunterneh- men können ebenso indirekt betroffen sein. Zwar sind sie selbst von der Berichts- pflicht befreit, müssen jedoch die relevan- ten Kennzahlen sammeln und demMutter- konzern für dessen Bericht zuliefern. Und das Tochterunternehmen muss in seinem Lagebericht auf die Befreiung hinweisen und angeben, welches Mutterunterneh- men den CSR-Bericht publiziert hat. HW: Wie erstellt man am besten einen CSR-Bericht? Schlange: Man kommt zu uns (lacht). Im Idealfall wird das Thema CSR in die Führungsebene des Unternehmens ge- spielt. Es sollte ein Nachhaltigkeitsverant- wortlicher aus ihren Reihen ernannt wer- den, demalle für den Bericht notwendigen Unternehmensdaten weitergeleitet wer- den. Er sollte das Unternehmen und die Stakeholder gut kennen und wissen, was die aktuellen Themen, Herausforderungen und Erwartungen der Branche sind. Zu- dem muss er firm im Handelsgesetzbuch sein. HW: Das klingt nicht nach einer Nebentä- tigkeit. Grönwoldt: Stimmt. Aufwendig wird es besonders dann, wenn allein die Kommu- nikationsabteilung verantwortlich ist. Das Identifizieren, Managen und Messen we- sentlicher Nachhaltigkeitsaspekte und Leistungskennzahlen muss durch die Ver- antwortlichen der Kerngeschäftsfelder er- folgen. Schlange: Als Berichtsrahmen bieten sich der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), die Global Reporting Initiative (GRI) und die Global-Compact-Plattform der Vereinten Nationen (COP) an. Nach welchem dieser Standards berichtet wird, entscheidet die Firma selbst. HW: Welche Inhalte muss ein CSR-Be- richt aufweisen? Schlange: Es bedarf einer Beschreibung des Ge- Sven Grönwoldt (li.) und Joachim Schlange erläutern das CSR-Gesetz FOTOS: CHRISTIAN STELLING, STOCK.ADOBE.COM/SEWCREAM Sven Grönwoldt (50) ist Inhaber der Beratungsgesellschaft 5fN und seit 2015 offizieller Partner des Deutschen Nachhal- tigkeitskodex. Joachim Schlange (63) ist Mitgründer und Sprecher der Geschäftsleitung von Schlange & Co. GmbH sowie Präsident von S&C North America Inc. Seit 2015 ist er Mitglied des Ausschusses Gesellschaftliche Verantwortung der Handelskammer Hamburg. Personen

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