April 2019

8 AMTLICHES André Mücke Vizepräses (Präses-Vertretung seit 24. Januar 2019) Christi Degen Hauptgeschäftsführerin Hamburg, den 20. Februar 2019 HANDELSKAMMER HAMBURG Ziffer Gebührentatbestand Gebühr 18 Amtliches Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen gemäß § 48 Abs. 8 Vergabeverordnung 18.1a Eintragung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen gemäß § 48 Abs. 8 Vergabeverordnung für die Dauer von 12 Monaten einschließlich Ausstellung eines Zertifikates 60,00€ 18.1b Nachträgliche Überprüfung der Eignungsvoraussetzungen und/oder des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach Eintragung, es sei denn, Ziff. 18.2 liegt vor 10,00 bis 30,00€ 18.1c Ablehnung einer Eintragung in das Amtliche Verzeichnis 10,00 bis 30,00€ 18.2 Rücknahme, Widerruf der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis gemäß §§ 48, 49 HmbVwVfG 30,00 bis 60,00€ 19 Mahn und Beitreibungsgebühren 19.1 Mahngebühren 10,00€ 19.2 Beitreibungsgebühren 25,00€ 20 Weitere Gebührentatbestände 20.1 Ersatzbescheinigungen, sonstige Bescheinigungen, Ersatzurkunden, Zweitschriften, Umschreibung von Schulungsnachweisen 30,00€ 20.2 Gebühr für erfolglosenWiderspruch 20.2.1 Widerspruch gegen Entscheidung bei Ausbildungsprüfungen 90,00€ 20.2.2 Widerspruch gegen Entscheidung bei Fortbildungsprüfungen 180,00€ 20.2.3 Widerspruch gegen gewerberechtliche Entscheidungen einschließlich Sach und Fachkundeprüfungen 180,00€ 20.2.4 SonstigeWidersprüche (z. B. für Beitragswidersprüche oder Widersprüche gegen Gebührenbescheid) 45,00 bis 2.000,00€ 20.3 Fertigung von Kopien Die Gebühren für die Anfertigung von Kopien bestimmen sich unmittelbar auf Grundlage der Anlage 1 Teil 9 Auslagen Nr. 9000 des Gerichtskostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. 20.4 Gewerbemeldeverfahren Entsprechend der Anlage zur Gebührenordnung für dieWirtschaftsverwaltung vom 17.12.1991 (HmbGVBl. I S.475) in der jeweils geltenden Fassung (Anl. WiVwGebOHA 1991) 20.4.1 Bescheinigung von Anzeigen (§ 15 Absatz 1 der Gewerbeordnung) über 20.4.1.1 den Beginn eines Gewerbes im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung entsprechend Nr. 1.1.1.1 Anl. WiVwGebOHA 1991 (20 Euro) 20.4.1.2 die Verlegung des Gewerbebetriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Gewerbeordnung) entsprechend Nr. 1.1.1.2 Anl. WiVwGebOHA 1991 (20 Euro) 20.4.1.3 denWechsel des Gegenstands des Gewerbes oder die Ausdehnung des Gegenstands oder die Aufgabe des Betriebes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 2 und 3 der Gewerbeordnung) entsprechend Nr. 1.1.1.3 Anl. WiVwGebOHA 1991 (gebührenfrei) 20.4.2 Zweitschrift einer Bescheinigung nach Ziff. 19.4.1 entsprechend Nr. 1.1.2 Anl. WiVwGebOHA 1991 (10 Euro) 20.5 Amtshandlungen nach dem Entsprechend der Anlage zur Gebührenordnung Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) für Amtshandlungen nach demHamburgischen Transparenzgesetz vom 5. November 2013 (HmbGVBl. I S. 456) in der jeweils geltenden Fassung. 2. Diese Änderung tritt am 1. März 2019 in Kraft. Soweit eine Gebührenpflicht bei Inkrafttreten dieser Änderung bereits entstanden war, ist das bisherige Recht anzuwenden.

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