August 2019

14 AMTLICHES NACE Gruppe NACE Abteilung Wahl- gruppe Wahlgruppentext Branchentext Verwaltung ausgeführt werden. Dazu gehören das Erlassen und die juristische Auslegung von Gesetzen und daraus resultierenden Vorschriften sowie die Verwaltung von Programmen, die auf ihnen beruhen, Gesetzgebungstätigkeiten, Steuerverwaltung, Verteidigung, öffentliche Sicherheit undOrdnung, Ein- wanderungsdienste, auswärtige Angelegenheiten und die Verwaltung von Regierungsprogrammen. Dieser Abschnitt umfasst ferner die gesetzliche Sozialversicherung. Der rechtliche oder institutionelle Status an sich ist nicht entscheidend für die Einordnung einer Tätigkeit in diesen Abschnitt, sondern vielmehr der Umstand, dass eine Tätigkeit den imvorstehenden Abschnitt dargestelltenCharakter aufweist. Demnach fallen an anderer Stelle in dieser Klassifikation aufgeführte Tätigkeiten nicht unter diesen Abschnitt, auch wenn sie von öffentlichen Einheiten ausgeführt werden. So ist z. B. die Verwaltung des Bildungssystems (Vorschriften, Aufsicht, Lehrpläne) diesemAbschnitt zugeordnet, nicht aber die eigentliche Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit (s. Abschnitt P), undGefängnis- undMilitärkranken- häuser sind demGesundheits- und Sozialwesen (Abschnitt Q) zuzurechnen. Andererseits können einige der in diesemAbschnitt aufgeführten Tätigkeiten von nichtstaatlichen Einheiten ausgeübt werden. Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung ERZIEHUNGUNDUNTERRICHT Dieser Abschnitt umfasst Erziehung und Unterricht auf allen Stufen und für alle Berufe. Der Unterricht kann mündlich oder schriftlich, über Hörfunk, Fernsehen, Internet oder als Fernkurs erteilt werden. Der Abschnitt umfasst sowohl den Unterricht in den verschiedenen Lehranstalten des regulären Schulsys- tems auf den verschiedenen Stufen (erster Bildungsweg) als auch Erwachsenenbildung, Alphabetisie- rungsprogramme usw. Die Durchführung von Programmen für Erwachsene, die inhaltlich bestimmten Programmen des regulären Schulsystems entsprechen, werden den Einrichtungen des regulären Schulsystems zugeordnet. Eingeschlossen sind auch die verschiedenen Stufen von Militärschulen und -akademien, Gefängnisschulen usw. Der Abschnitt umfasst sowohl das öffentliche als auch das private Bildungswesen. Die Klassen umfassen auf jeder Stufe des ersten Bildungsweges auch den Sonderun- terricht für körperlich oder geistig behinderte Schüler. Die Untergliederung dieses Abschnittes beruht auf der angebotenen Bildungsstufe nach der Definition der ISCED 1997. Die Tätigkeiten der Bildungs- einrichtungen, die Ausbildungsgänge der verschiedenen ISCED-Stufen anbieten, sind wie folgt in die einzelnen Klassen eingeordnet: ISCED-Stufe 0 in Klasse 85.10, ISCED-Stufe 1 in Klasse 85.20, ISCED- Stufen 2-3 in Gruppe 85.3, ISCED-Stufe 4 in Klasse 85.41 und ISCED-Stufen 5-6 in Klasse 85.42. Dieser Abschnitt umfasst ferner die Erteilung von Unterricht überwiegend in sportlichen und Freizeit- aktivitäten wie Tennis- oder Golfkurse und die Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht. Erziehung u. Unterricht GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN Dieser Abschnitt umfasst die Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Tätigkeiten reichen von der medizinischen Versorgung durch medizinische Fachkräfte in Krankenhäu- sern und anderen Einrichtungen über stationäre Pflegeleistungen mit einem gewissen Anteil an medizi- nischer Versorgung bis hin zu Tätigkeiten des Sozialwesens ohne Beteiligung medizinischer Fachkräfte. Gesundheitswesen Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) Sozialwesen (ohne Heime) KUNST, UNTERHALTUNGUND ERHOLUNG Dieser Abschnitt umfasst Tätigkeiten, die die verschiedenen kulturellen, Unterhaltungs- und Frei- zeitinteressen der breiten Öffentlichkeit abdecken, einschließlich Durchführung von Liveauftritten, Betrieb von Museen, Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, sportliche und Freizeitaktivitäten. Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten Spiel-, Wett- u. Lotteriewesen Erbringung v. Dienstleistungen des Sports Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung ERBRINGUNGVON SONSTIGENDIENSTLEISTUNGEN Dieser Abschnitt umfasst die Tätigkeiten von Interessenvertretungen, die Reparatur von Datenverar- beitungsgeräten und Gebrauchsgütern und eine Vielzahl von in dieser Klassifikation anderweitig nicht erfassten persönlichen und anderen Dienstleistungen. Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen PRIVATE HAUSHALTEMIT HAUSPERSONAL; HERSTELLUNGVONWARENUND ERBRINGUNGVONDIENSTLEISTUNGENDURCH PRIVATE HAUSHALTE FÜRDEN EIGENBEDARF OHNE AUSGEPRÄGTEN SCHWERPUNKT Private Haushalte mit Hauspersonal Herstellung vonWaren u. Erbringung v. Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt EXTERRITORIALE ORGANISATIONENUND KÖRPERSCHAFTEN Exterritoriale Organisationen und Körperschaften O O P P Q Q Q Q R R R R R R S S S S T T T U U 2 2 2 2 2 8 9 2 9 9 2 2 2 2 2 2 Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen InformationstechnologieundMedienwirtschaft Tourismus und Freizeitwirtschaft Dienstleistungen Tourismus und Freizeitwirtschaft Tourismus und Freizeitwirtschaft Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen 84 85 86 87 88 90 91 92 931 932 94 95 96 97 98 99

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