Oktober/November 2021

DER NEUE BMW X3 PLUG-IN-HYBRID. JETZT BEI UNS. THE X3 Mit dem BMW X3 Plug-in-Hybrid erleben Sie nachhaltige Mobilität und effiziente Fahrdynamik. Entdecken Sie die zahlreichen Vorzüge und erfahren Sie mehr über Antriebskonzept, Fahrdynamik, BMW Charging und praktische digitale Dienste von BMW ConnectedDrive. Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: – (NEFZ); 2,6–2,0 (WLTP); CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: – (NEFZ); 59–45 (WLTP); Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100: – (NEFZ); 20,5–18,9 (WLTP); elektrische Reichweite in km: 42–50 (WLTP). Nutzen Sie die Förderung für Plug-in-Hybride mit dem Umweltbonus1 und sparen Sie mit der Innovationsprämie 5.625,– EUR. Wollen Sie den BMW X3 Plug-in-Hybrid als Dienstwagen einsetzen, den Sie überwiegend beruflich verwenden oder vom Arbeit- geber gestellt bekommen? Dann profitieren Sie außerdem unmittelbar von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung2. 1 Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Inno- vationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid-Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus sind durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. 2 Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03% je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene vollelektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z.B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde. OffizielleAngabenzuKraftstoffverbrauch,CO2-Emissionen,StromverbrauchundelektrischerReichweitewurdennachdemvorgeschriebenenMessverfahrenermitteltundentsprechenderVO (EU)715/2007 inder jeweilsgeltendenFassung. WLTP-Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten jegliche Sonderausstattung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZundWLTP findenSieunterwww.bmw.de/wltp.Weitere InformationenzumoffiziellenKraftstoffverbrauchundzudenoffiziellenspezifischenCO2-EmissionenneuerPersonenkraftwagenkönnendem„LeitfadenüberdenKraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. BMW AG Niederlassung Hamburg www.bmw-hamburg.de Hauptbetrieb Offakamp 10–20 22529 Hamburg Tel.: 040 55301-10 Filiale Elbvororte Osdorfer Landstraße 50 22549 Hamburg Tel.: 040 55301-50 Filiale Wandsbek Friedrich-Ebert-Damm 120 22047 Hamburg Tel.: 040 55301-30 Filiale City Süd Süderstraße 141 20537 Hamburg Tel.: 040 55301-20

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