EXISTENZGRÜNDUNG UND START-UPS
anforderungen sind je nach Förderpro-
gramm sehr unterschiedlich. Gleiches
gilt für Aufbewahrungs- und Nachweis
pflichten. Zudem ist nicht jede Geschäfts-
idee förderfähig und nicht jede Förder-
maßnahme wirtschaftlich sinnvoll.
Gezielt gefördert werden innovative
Gründer über den Innovationsstarter
Fonds und das Programm InnoRampUp
der Hamburgischen Investitions- und För-
derbank. Gute Ansprechpartner bei Fra-
gen zu Fördermitteln sind neben der
Hausbank auch die Handelskammer und
die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Aktuell wird in der Politik über die
Gründung des Hamburger Innovations-
Wachstumsfonds diskutiert. Eine Maß-
nahme, die unter Umständen schon 2017
greifen soll. Darüber, so der Wunsch, soll
innovativen Unternehmen, die die Start-
up-Phase bereits hinter sich gelassen ha-
ben, Risikokapital in Höhe von 100 Milli-
onen Euro zur Verfügung stehen.
Bis es so weit ist, hat die Politik aller-
dings noch einiges zu klären. So muss
zum Beispiel sichergestellt werden, dass
private Geldgeber für 90 Prozent der ge-
planten Fördersumme aufkommen. Un-
klar sind momentan überdies noch die
Auswahlkriterien für die privaten Geld
geber, aber auch für die zu fördernden
Unternehmen. Eine Antwort auf die Fra-
ge, wer für die Verluste aufkommt, wenn
eine Gründung scheitert, steht ebenfalls
noch aus.
Ernest Mitschke
ernest.mitschke@hk24.deTelefon 36138-281
Internet
Informationen zu Fördermöglichkeiten über
die Hamburgische Investitions- und Förderbank
finden Sie unter
www.ifbhh.desowie unter
www.innovationsstarter.comGründung eines Innovations-
Wachstumsfonds geplant
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