Previous Page  9 / 76 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 76 Next Page
Page Background

FOTOS: INGO HEINE /DIHK, NICOLAS MAACK, CHRISTIAN STELLING (2), STEPHAN WALLOCHA

Ausschüsse und Arbeitskreise

Ausschuss für Volkswirtschaft

Themen waren die Rückschau auf die

wirtschaftspolitische Arbeit des rot-

grünen Senats sowie ein Ausblick auf

kommende Projekte. Dr. Rolf Bösin-

ger (Foto), Staatsrat der Wirtschafts-

behörde berichtete den Anwesenden und stand für

eine Diskussion zur Verfügung. Dr. Torsten König

informierte über die stabile konjunkturelle Entwicklung

der Hamburger Wirtschaft. Dr. Dirk Lau wies auf das

neue „Leitbild 2030“ für den Wirtschaftsraum Unterelbe

sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit hin.

Ausschuss für Umwelt

Thema der Sitzung unter Vorsitz von Dr. Henner Buhck

war die Energieeffizienz von Gebäuden. Thomas

Drinkuth, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter

Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-

Agentur, gab einen Überblick über rechtliche Rahmen-

bedingungen und politische Entwicklungen. Peter

Friemert, Geschäftsführer des ZEBAU – Zentrum für

Energie, Bauen, Architektur, Umwelt GmbH, sprach

über die Situation in Hamburg und aktuelle Probleme.

Ausschuss für Steuer- und Finanzpolitik

Dr. Kathrin Andrae (DIHK) informierte über die Vorstel-

lung der Länder zur Neuordnung des Länderfinanz-

ausgleichs. Prof. Thomas Küffner

(2.v.re

./KMLZ Rechts-

anwaltsgesellschaft) stellte seine Reformgedanken zur

umsatzsteuerlichen Organschaft vor. André Brosch

(1. v. re. / Edeka Verband kaufmännischer Genossen-

schaften) berichtete über den Stand der Gespräche zur

Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von

Reihengeschäften. Andrea Bilitewski (Deloitte&Touche)

sprach über ein

BMF-Schreiben zum

§50i ESTG, mit dem

reine inländische

Fallkonstruktionen

durch Billigkeits­

anträge entschärft

werden sollen.

Ausschuss für Handel

Handelsmarken gibt es längst auch im Premiumbereich

und nicht mehr nur im Preiseinstiegssegment, erklärte

die HSBA-Professorin Ann-Kristin Hölter. Die Geschäfts-

führer der Handelsverbände sprachen über die Per-

spektiven des Handels für 2016. Kontrovers diskutier-

ten die Ausschussmitglieder über das geplante süd-

liche Überseequartier und dessen Auswirkungen auf

die Attraktivität Hamburgs und den Handel in der City.

HAMBURGER WIRTSCHAFT 04 / 16 

UPDATE

9

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aus dem März

dieses Jahres kommt zu dem Ergebnis, dass die Bildung einzel-

ner Rücklagen in den Jahren 2010 und 2013 in den Wirtschafts-

plänen der Handelskammer sowie die Vorträge der Gewinne der

Jahre 2010 und 2013 unzulässig gewesen seien, weil sie „nicht

den zu stellenden Anforderungen“ entsprochen hätten.

Gegenstand des Verfahrens war der Beitragsbescheid eines

Mitgliedsunternehmens. Das Hamburger Urteil beruft sich auf

eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem De-

zember 2015, das verschärfte Prüfungsmaßstäbe für die Berech-

nung von Rücklagen formuliert hatte. Das betrifft alle deutschen

Industrie- und Handelskammern.

Dazu Ulrich Brehmer, stellvertretender Handelskammer-

Hauptgeschäftsführer: „Wir nehmen das Urteil ernst und werden

verantwortungsvoll damit umgehen. Wir haben in den vergange-

nen Jahrzehnten in der Tradition des hanseatischen, vorsichtigen

Kaufmanns Rücklagen gebildet, um Risikovorsorge zu betreiben

und die Beiträge auch bei schwankender Konjunktur stabil zu

halten – zum Beispiel eine Ausgleichsrücklage zur Abdeckung

haushalterischer Risiken sowie eine Umbau- und Instandhaltungs-

rücklage. Diese Rücklagen bewegten sich stets imRahmen des für

alle deutschen IHKs geltenden Musterfinanzstatuts und waren

Gegenstand von Beschlüssen des Plenums sowie testierter Jahres-

abschlüsse. Die vom Hamburger Verwaltungsgericht monierten

Rücklagen sind inzwischen allesamt aufgelöst oder zurückge­

fahren, vor allem aber entsprachen sie nach unserer Auffassung

zum Zeitpunkt ihrer Bildung den geltenden Anforderungen aus

Rechtsetzung und Rechtsprechung. Frühere Gerichtsverfahren in

Beitragsangelegenheiten haben das auch bestätigt.“

Das Hamburger Verwaltungsgericht wendete die neuen Maß-

stäbe des Bundesverwaltungsgerichts nun erstmals an. „Allerdings

geht es dabei nach Ansicht

unserer Rechtsberater über

die neu definierten Anfor-

derungen in Teilen deut-

lich hinaus. Deshalb hat

sich die Handelskammer

auch entschieden, Beru-

fung zu beantragen. Erst

danach werden wir wissen,

was beitragstechnisch ge-

nau zu geschehen hat“, so

Brehmer. Und er betont:

„Widersprüche müssen

nicht eingelegt werden.

Wir werden als faire Part-

ner unserer Mitglieder

von uns aus die endgültige

Rechtslage umsetzen.“

Handelskammer prüft

neue Anforderungen

Stellungnahme zum Gerichtsurteil zu den Rücklagen

Ulrich Brehmer, stellvertretender Haupt-

geschäftsführer der Handelskammer