FOTOS: INGO HEINE /DIHK, NICOLAS MAACK, CHRISTIAN STELLING (2), STEPHAN WALLOCHA
Ausschüsse und Arbeitskreise
Ausschuss für Volkswirtschaft
Themen waren die Rückschau auf die
wirtschaftspolitische Arbeit des rot-
grünen Senats sowie ein Ausblick auf
kommende Projekte. Dr. Rolf Bösin-
ger (Foto), Staatsrat der Wirtschafts-
behörde berichtete den Anwesenden und stand für
eine Diskussion zur Verfügung. Dr. Torsten König
informierte über die stabile konjunkturelle Entwicklung
der Hamburger Wirtschaft. Dr. Dirk Lau wies auf das
neue „Leitbild 2030“ für den Wirtschaftsraum Unterelbe
sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit hin.
Ausschuss für Umwelt
Thema der Sitzung unter Vorsitz von Dr. Henner Buhck
war die Energieeffizienz von Gebäuden. Thomas
Drinkuth, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter
Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-
Agentur, gab einen Überblick über rechtliche Rahmen-
bedingungen und politische Entwicklungen. Peter
Friemert, Geschäftsführer des ZEBAU – Zentrum für
Energie, Bauen, Architektur, Umwelt GmbH, sprach
über die Situation in Hamburg und aktuelle Probleme.
Ausschuss für Steuer- und Finanzpolitik
Dr. Kathrin Andrae (DIHK) informierte über die Vorstel-
lung der Länder zur Neuordnung des Länderfinanz-
ausgleichs. Prof. Thomas Küffner
(2.v.re./KMLZ Rechts-
anwaltsgesellschaft) stellte seine Reformgedanken zur
umsatzsteuerlichen Organschaft vor. André Brosch
(1. v. re. / Edeka Verband kaufmännischer Genossen-
schaften) berichtete über den Stand der Gespräche zur
Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von
Reihengeschäften. Andrea Bilitewski (Deloitte&Touche)
sprach über ein
BMF-Schreiben zum
§50i ESTG, mit dem
reine inländische
Fallkonstruktionen
durch Billigkeits
anträge entschärft
werden sollen.
Ausschuss für Handel
Handelsmarken gibt es längst auch im Premiumbereich
und nicht mehr nur im Preiseinstiegssegment, erklärte
die HSBA-Professorin Ann-Kristin Hölter. Die Geschäfts-
führer der Handelsverbände sprachen über die Per-
spektiven des Handels für 2016. Kontrovers diskutier-
ten die Ausschussmitglieder über das geplante süd-
liche Überseequartier und dessen Auswirkungen auf
die Attraktivität Hamburgs und den Handel in der City.
HAMBURGER WIRTSCHAFT 04 / 16
UPDATE
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Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aus dem März
dieses Jahres kommt zu dem Ergebnis, dass die Bildung einzel-
ner Rücklagen in den Jahren 2010 und 2013 in den Wirtschafts-
plänen der Handelskammer sowie die Vorträge der Gewinne der
Jahre 2010 und 2013 unzulässig gewesen seien, weil sie „nicht
den zu stellenden Anforderungen“ entsprochen hätten.
Gegenstand des Verfahrens war der Beitragsbescheid eines
Mitgliedsunternehmens. Das Hamburger Urteil beruft sich auf
eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem De-
zember 2015, das verschärfte Prüfungsmaßstäbe für die Berech-
nung von Rücklagen formuliert hatte. Das betrifft alle deutschen
Industrie- und Handelskammern.
Dazu Ulrich Brehmer, stellvertretender Handelskammer-
Hauptgeschäftsführer: „Wir nehmen das Urteil ernst und werden
verantwortungsvoll damit umgehen. Wir haben in den vergange-
nen Jahrzehnten in der Tradition des hanseatischen, vorsichtigen
Kaufmanns Rücklagen gebildet, um Risikovorsorge zu betreiben
und die Beiträge auch bei schwankender Konjunktur stabil zu
halten – zum Beispiel eine Ausgleichsrücklage zur Abdeckung
haushalterischer Risiken sowie eine Umbau- und Instandhaltungs-
rücklage. Diese Rücklagen bewegten sich stets imRahmen des für
alle deutschen IHKs geltenden Musterfinanzstatuts und waren
Gegenstand von Beschlüssen des Plenums sowie testierter Jahres-
abschlüsse. Die vom Hamburger Verwaltungsgericht monierten
Rücklagen sind inzwischen allesamt aufgelöst oder zurückge
fahren, vor allem aber entsprachen sie nach unserer Auffassung
zum Zeitpunkt ihrer Bildung den geltenden Anforderungen aus
Rechtsetzung und Rechtsprechung. Frühere Gerichtsverfahren in
Beitragsangelegenheiten haben das auch bestätigt.“
Das Hamburger Verwaltungsgericht wendete die neuen Maß-
stäbe des Bundesverwaltungsgerichts nun erstmals an. „Allerdings
geht es dabei nach Ansicht
unserer Rechtsberater über
die neu definierten Anfor-
derungen in Teilen deut-
lich hinaus. Deshalb hat
sich die Handelskammer
auch entschieden, Beru-
fung zu beantragen. Erst
danach werden wir wissen,
was beitragstechnisch ge-
nau zu geschehen hat“, so
Brehmer. Und er betont:
„Widersprüche müssen
nicht eingelegt werden.
Wir werden als faire Part-
ner unserer Mitglieder
von uns aus die endgültige
Rechtslage umsetzen.“
Handelskammer prüft
neue Anforderungen
Stellungnahme zum Gerichtsurteil zu den Rücklagen
Ulrich Brehmer, stellvertretender Haupt-
geschäftsführer der Handelskammer