Previous Page  59 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 59 / 80 Next Page
Page Background

(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist nach

dessen Feststellung dem Prüfungsteilnehmer unverzüg­

lich als vorläufiges Ergebnis mitzuteilen. Das endgültige

Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils, das Ergebnis

des praktischen Prüfungsteils und das Gesamtergebnis

sind in der Regel nach Abschluss der Beratungen über

den praktischen Prüfungsteil mitzuteilen.

(3) Ist der schriftliche oder der praktische Prüfungsteil nicht

bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer darüber einen

schriftlichen Bescheid. Der Bescheid enthält den Hin­

weis, dass der jeweils nicht bestandene Prüfungsteil nach

Anmeldung wiederholt werden kann. Sofern die prakti­

sche Prüfung nicht bestanden wurde, ist zusätzlich auf die

Regelung des § 11 Absatz 4 ausdrücklich hinzuweisen.

(4) Prüfungsteilnehmern, die die Prüfung insgesamt be­

standen haben, stellt die Handelskammer eine Beschei­

nigung nach Anlage 2 der ImmVermV aus.

(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkunde­

prüfung nach § 5 ImmVermV bestanden haben, wird

hierüber eine Bescheinigung ausgestellt.

§ 14 Prüfungswiederholung

Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

§ 15 Niederschrift

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der

die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere Vorkommnisse

oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie

ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unter­

zeichnen.

§ 16 Rechtsbehelfsbelehrung

Entscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an

den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung

zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Ver­

waltungsgerichtsordnung und den Ausführungsbestimmun­

gen der Freien und Hansestadt Hamburg.

§ 17 Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am 21. März 2016 in Kraft.

Hamburg, den 23. Mai 2016

HANDELSKAMMER HAMBURG

Fritz Horst Melsheimer

Präses

Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz

Hauptgeschäftsführer

Ich möchte Rückvergütungen Ich schätze verlängerte Zahlungsziele Kosten senken, Zeit sparen, Kontrolle ausbauen: mit der Firmenkreditkarte, die mehr kann – American Express® Business Gold Card. + Rückvergütungen und Belohnungen für alle Arten geschäftlicher Ausgaben + Bis zu 50 Tage Liquiditätsvorteil für mehr finanzielle Flexibilität + Kostenfreier 24/7-Service, sichere Online- Zahlungen, umfassende Versicherungs- leistungen Für mich zählen Service und Sicherheit Gleich online beantragen und alle Vorteile sichern. www.amex-business.de * Nach Kartenerhalt und einem Umsatz ab 5.000 Euro innerhalb der ersten 3 Monate erhalten Sie einen Amazon.de Gutschein imWert von 150 Euro geschenkt. (Amazon.de ist kein Sponsor der Werbeaktion.) ** American Express Business Gold Card: Hauptkarte 140 Euro Jahres- gebühr, beitragsfrei im 1. Jahr. * 1. Jahr beitragsfrei** € 150