FOTOS: HENNING ANGERER, STEFAN MALZKORN (3)
Sebastian Döll
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nicht gestattet sind, damit der übrige Verkehr nicht zu stark ein
geschränkt wird.
Beantragt werden die Sondergenehmigungen bei der zu
ständigen Straßenverkehrsbehörde. Mittlerweile hat das elektro
nische System VEMAGS die Beantragung per Fax abgelöst. Die
Abkürzung steht für „Verfahrensmanagement für Großraum-
und Schwertransporte“. Über dieses für Bund und Länder ein
heitliche System werden die Daten vom Antragsteller eingege-
ben und verwaltungsseitig bearbeitet. Am Ende des Prozesses
steht ein digitaler Genehmigungsbescheid.
Dieses System stellt jedoch hohe Anforderungen. „Als An
tragsteller muss ich die konkrete Strecke anmelden“, erzählt
Pluschies. „Das heißt, ich muss selbst recherchieren, wo ich mit
meinem Transport entlangfahren kann und wo es Baustellen
und Streckensperrungen gibt.“ Sollte dabei eine Baustelle nicht
berücksichtigt worden sein, werde die Route nicht genehmigt.
„Ärgerlich ist, dass zwar eine Begründung geliefert wird,
warum die Genehmigung nicht erfolgt ist, aber keine alternative
Route vorgeschlagen wird. Hier wäre etwas mehr Kundenorien
tierung der Behörden wünschenswert“, so Pluschies. Perspek
tivisch sollen verschiedene Parameter zu Strecken in einer inter
aktiven Karte zusammengetragen werden, um Schwerlastrouten
berechnen zu können. Dies ist allerdings noch Zukunftsmusik.
Ein weiteres Problem für die Schausteller ist die Dauer des
Verfahrens. Bis zum Erteilen einer Genehmigung vergehen im
besten Fall zwei Wochen, im schlechtesten Fall aber auch mal
zwölf Wochen. Das hängt davon ab, wie viele Bundesländer be
teiligt sind. Schließlich muss einer Genehmigung jede einzelne
Straßenverkehrsbehörde zustimmen, durch deren Bezirk die
Route führt. Und in Deutschland gibt es mehr als 600 Erlaubnis-
und Genehmigungsbehörden, bei denen die Bearbeitung eines
Antrags unterschiedlich lange dauert.
Eine Genehmigung für den Transport wird allerdings erst
erteilt, nachdem die letzte Behörde zugestimmt hat. „Wir haben
mittlerweile die Telefonnummern der Behördenansprechpartner
in Hamburg und fragen regelmäßig nach, woran es bei der Bear
beitung hängt. Die Mitarbeiter des Landesbetrieb Verkehr sind
bemüht, aber oft überlastet. Bei Problemen, die in anderen Bun
desländern liegen, können sie nur begrenzt helfen“, so Pluschies.
Aufgrund dieses zusätzlichen Aufwands und der Dauer der
Genehmigungsverfahren versuchen immer mehr Schausteller,
ihre Fahrgeschäfte so zu konstruieren, dass für die einzelnen
Gespanne keine Sondergenehmigungen wegen Überbreiten und
-höhen mehr nötig sind. „So handhaben wir das auch“, betont
Theo Rosenzweig. „Durch die Zerlegung in einzelne Komponen
ten sind die Fahrzeuggespanne so klein und leicht, dass sie nicht
als Großraum- und Schwertransport gelten.“ Aber auch das hat
nicht nur Vorteile. „Da wir unsere vier Zugmaschinen nun häu
figer zwischen zwei Orten pendeln lassen müssen, um alle An
hänger von A nach B zu bringen, entstehen uns natürlich höhere
Kosten“, sagt Rosenzweig.
Letzte Arbeiten
am „Dom Dancer“,
einem Rundfahrge-
schäft mit 16 Gon-
deln, die sich auf
einer Plattform um
sich selbst drehen
Arbeiter bereiten
die Buden und Fahr-
geschäfte auf dem
Heiligengeistfeld für
den Aufbau vor