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HAMBURGER WIRTSCHAFT 04 / 16 

AMTLICHES

56

Amtliches

Das Plenum der Handelskammer Hamburg hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2016 gemäß §4 des Gesetzes zur vorläufigen

Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, ver­

öffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert

worden ist, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde beschlossen:

1. Der Gebührentarif der Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg vom 10. Januar 2003 (Amtl. Anz. S. 572), zuletzt ge­

ändert am 19. Juni 2014 (Amtl. Anz. S. 1286), wird in den folgenden Punkten wie folgt geändert:

1.1. Ziffern 1 bis 8.18.2 werden wie folgt neu gefasst:

Ziffer

Gebührentatbestand

Gebühr (€)

1

Ursprungszeugnisse

1.1

Ausstellung von Ursprungszeugnissen je Satz (1 Original und bis zu 5 Durchschriften)

7,00

1.2

Ausstellung jeder weiteren Durchschrift

1,00

1.3

Ausstellung von Ursprungszeugnissen im elektronischen Verfahren

7,00

2

Bescheinigung von Handelsrechnungen

2.1

Bescheinigung von Handelsrechnungen (1 Original und bis zu 5 Durchschriften)

7,00

2.2

Bescheinigung jeder weiteren Durchschrift

1,00

2.3

Bescheinigung von Handelsrechnungen im elektronischen Verfahren

7,00

3

Ausstellung sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigungen

3.1

Ausstellung von 1 Original und bis zu 5 Durchschriften

7,00

3.2

Ausstellung jeder weiteren Durchschrift

1,00

3.3

Ausstellung einer Bescheinigung im elektronischen Verfahren

7,00

4

Ausstellung eines Zollpassierscheinheftes (Carnet A.T.A./C.P.D.)

4.1

Ausstellung für Kammerzugehörige je Carnet mit bis zu 10 Einlageblättern

30,00

4.2

Ausstellung für Nichtkammerzugehörige je Carnet mit bis zu 10 Einlageblättern

60,00

4.3

Ausstellung je weitere zwei Einlageblätter

1,00

4.4

Regulierung eines nicht ordnungsgemäß zurückgegebenen Carnets für Kammerzugehörige

15,00

4.5

Regulierung eines nicht ordnungsgemäß zurückgegebenen Carnets für Nichtkammerzugehörige

30,00

5

Betreuung von Auszubildenden und Umschülern

60,00

6

Prüfungen für Auszubildende

6.1

Zwischenprüfungen

6.1.1

ohne Fertigkeitsprüfung

70,00

6.1.2 mit Fertigkeitsprüfung

90,00

6.1.3 Besondere durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Anmietung von Maschinen usw.)

nach Aufwand

6.2

Abschlussprüfungen

6.2.1.1

1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsprüfung

90,00

6.2.1.2 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung mit Fertigkeitsprüfung

110,00

6.2.2.1 am Ausbildungszeitende ohne Fertigkeitsprüfung

150,00

6.2.2.2 am Ausbildungszeitende mit Fertigkeitsprüfung

200,00

6.2.2.3 am Ausbildungszeitende mit besonderer Prüfungsform ohne Fertigkeitsprüfung

220,00

6.2.2.4 am Ausbildungszeitende mit besonderer Prüfungsform mit Fertigkeitsprüfung

265,00

6.2.3 Besondere durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Anmietung von Maschinen usw.)

nach Aufwand

6.2.4 andere Prüfungen (nach Aufwand)

50,00 bis 300,00

6.3

Wiederholung der Abschlussprüfung

gemäß Ziffern

6.2.1.1 bis 6.2.4

7

Prüfungen für Externe und Umschüler (§45 Absatz 2 und 3 des Berufsbildungsgesetzes)

7.1

Bearbeitung von Zulassungsanträgen

60,00

7.2.1

1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsprüfung

120,00

7.2.2 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung mit Fertigkeitsprüfung

140,00

Elfte Änderung der Gebührenordnung der

Handelskammer Hamburg vom 18. Februar 2016