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7.3.1

Prüfung ohne Fertigkeitsprüfung

180,00

7.3.2 Prüfung mit Fertigkeitsprüfung

230,00

7.3.3 Prüfung mit besonderer Prüfungsform ohne Fertigkeitsprüfung

250,00

7.3.4 Prüfung mit besonderer Prüfungsform mit Fertigkeitsprüfung

295,00

7.4

Besondere durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Anmietung von Maschinen usw.)

nach Aufwand

7.5

andere Prüfungen (nach Aufwand)

50,00 bis 300,00

7.6

Wiederholung der Abschlussprüfung

gemäß Ziffern

7.2.1 bis 7.5

7.7

Rücktritt von einer Abschlussprüfung

50 Prozent der

Prüfungsgebühr

8

Fort- und Weiterbildungsprüfungen

8.1

Bearbeitung von Zulassungsanträgen

60,00

8.2

Industrie- und Fachmeister/-in (soweit in diesem Tarif nicht besonders genannt)

8.2.1

Grundgebühr Industriemeister/Fachmeister/-in

600,00

8.2.2 mit besonderer Prüfungsform (z.B. Projektarbeit)

750,00

8.2.3 mit integrierter Ausbilder-Eignungsprüfung

zusätzlich 175,00

8.3

Fachwirte und Fachkaufleute (soweit in diesem Tarif nicht besonders genannt)

8.3.1

Grundgebühr Fachkaufmann/Fachwirt/-in

500,00

8.3.2 mit besonderer Prüfungsform (z.B. Projektarbeit)

600,00

8.3.3 mit integrierter Ausbilder-Eignungsprüfung

zusätzlich 175,00

8.4

Betriebswirt/Technische Betriebswirt/-in

750,00

8.5 Berufspädagoge/Berufspädagogin

750,00

8.6 Aus- und Weiterbildungspädagoge/Aus- und Weiterbildungspädagogin

750,00

8.7

Bilanzbuchhalter/ in

600,00

8.8

Medienfachwirt/ in

750,00

8.9 Flugzeugabfertiger/-in

350,00

8.10 Pharmareferent/-in

300,00

8.11

Schutz- und Sicherheitsfachkraft

300,00

8.12 Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen

300,00

8.13 Fremdsprachenkorrespondent/-in

300,00

8.14 Ausbildereignung (AEVO)

175,00

8.15 andere Fort- und Weiterbildungsprüfungen (nach Aufwand)

100,00 bis 750,00

8.16 besondere durch die Fort- und Weiterbildungsprüfung bedingte Prüfungsaufwendungen (Material,

Anmietung von Maschinen usw.)

nach Aufwand

8.17

Wiederholung einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung (ganz oder teilweise)

100,00 bis 750,00

8.18 Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung

8.18.1

mindestens einen Monat vor Prüfungsbeginn

50,00

8.18.2 weniger als einen Monat vor Prüfungsbeginn

50 Prozent der

Prüfungsgebühr

1.2. Es werden folgende Ziffern ergänzt:

26

Mahn- und Beitreibungsgebühren

26.1

Mahngebühren

10,00

26.2 Beitreibungsgebühren

25,00

2. Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Amtlichen Anzeiger in Kraft.

Hamburg, den 18. Februar 2016

Handelskammer Hamburg

Fritz Horst Melsheimer

Präses

Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz

Hauptgeschäftsführer

HAMBURGER WIRTSCHAFT 04 / 16 

AMTLICHES

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