7.3.1
Prüfung ohne Fertigkeitsprüfung
180,00
7.3.2 Prüfung mit Fertigkeitsprüfung
230,00
7.3.3 Prüfung mit besonderer Prüfungsform ohne Fertigkeitsprüfung
250,00
7.3.4 Prüfung mit besonderer Prüfungsform mit Fertigkeitsprüfung
295,00
7.4
Besondere durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Anmietung von Maschinen usw.)
nach Aufwand
7.5
andere Prüfungen (nach Aufwand)
50,00 bis 300,00
7.6
Wiederholung der Abschlussprüfung
gemäß Ziffern
7.2.1 bis 7.5
7.7
Rücktritt von einer Abschlussprüfung
50 Prozent der
Prüfungsgebühr
8
Fort- und Weiterbildungsprüfungen
8.1
Bearbeitung von Zulassungsanträgen
60,00
8.2
Industrie- und Fachmeister/-in (soweit in diesem Tarif nicht besonders genannt)
8.2.1
Grundgebühr Industriemeister/Fachmeister/-in
600,00
8.2.2 mit besonderer Prüfungsform (z.B. Projektarbeit)
750,00
8.2.3 mit integrierter Ausbilder-Eignungsprüfung
zusätzlich 175,00
8.3
Fachwirte und Fachkaufleute (soweit in diesem Tarif nicht besonders genannt)
8.3.1
Grundgebühr Fachkaufmann/Fachwirt/-in
500,00
8.3.2 mit besonderer Prüfungsform (z.B. Projektarbeit)
600,00
8.3.3 mit integrierter Ausbilder-Eignungsprüfung
zusätzlich 175,00
8.4
Betriebswirt/Technische Betriebswirt/-in
750,00
8.5 Berufspädagoge/Berufspädagogin
750,00
8.6 Aus- und Weiterbildungspädagoge/Aus- und Weiterbildungspädagogin
750,00
8.7
Bilanzbuchhalter/ in
600,00
8.8
Medienfachwirt/ in
750,00
8.9 Flugzeugabfertiger/-in
350,00
8.10 Pharmareferent/-in
300,00
8.11
Schutz- und Sicherheitsfachkraft
300,00
8.12 Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen
300,00
8.13 Fremdsprachenkorrespondent/-in
300,00
8.14 Ausbildereignung (AEVO)
175,00
8.15 andere Fort- und Weiterbildungsprüfungen (nach Aufwand)
100,00 bis 750,00
8.16 besondere durch die Fort- und Weiterbildungsprüfung bedingte Prüfungsaufwendungen (Material,
Anmietung von Maschinen usw.)
nach Aufwand
8.17
Wiederholung einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung (ganz oder teilweise)
100,00 bis 750,00
8.18 Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung
8.18.1
mindestens einen Monat vor Prüfungsbeginn
50,00
8.18.2 weniger als einen Monat vor Prüfungsbeginn
50 Prozent der
Prüfungsgebühr
1.2. Es werden folgende Ziffern ergänzt:
26
Mahn- und Beitreibungsgebühren
26.1
Mahngebühren
10,00
26.2 Beitreibungsgebühren
25,00
2. Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Amtlichen Anzeiger in Kraft.
Hamburg, den 18. Februar 2016
Handelskammer Hamburg
Fritz Horst Melsheimer
Präses
Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz
Hauptgeschäftsführer
HAMBURGER WIRTSCHAFT 04 / 16
AMTLICHES
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