Erster Nachtrag zur Wirtschaftssatzung 2016
Das Plenum der Handelskammer Hamburg hat am 02. Juni 2016 gemäß den §§ 3
und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Han-
delskammern (IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 254 der Verordnung
vom 31. August 2015 (BGBI. I S. 1474) geändert worden ist, folgende Änderung der
Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2016 beschlossen:
I.
Der am 04. Februar 2016 beschlossene Wirtschaftsplan 2016 wird geändert und
wie folgt neu festgestellt:
1. im Erfolgsplan
• mit der Summe der Erträge in Höhe von 49.319.000 Euro
(vorher 49.819.000 Euro)
• mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von 48.724.000 Euro
(vorher 59.524.000 Euro)
• mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 595.000 Euro
(vorher -9.705.000 Euro)
2. im Finanzplan
• mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von 0 Euro
(vorher 0 Euro)
• mit der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von 2.070.000 Euro
(vorher 1.960.000 Euro)
• mit der Summe der Einzahlungen in Höhe von 5.379.000 Euro
(vorher 4.079.000 Euro)
• mit der Summe der Auszahlungen in Höhe von 2.070.000 Euro
(vorher 1.960.000 Euro).