3. Bewirtschaftungsvermerke
• Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen sind insgesamt gegen-
seitig deckungsfähig.
• Alle im Finanzplan ausgewiesenen Investitionen in das Anlagevermögen sind
gegenseitig deckungsfähig.
• Die Erträge aus den gemäß Vermögensverwaltungsvertrag extern verwalteten
Finanzanlagen können dem Finanzanlagevermögen zugeführt werden, ohne dass
es dazu einer weiteren Beschlussfassung bedarf.
II.
Ziffer II.5. der Wirtschaftssatzung wird wie folgt neu gefasst:
„Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das relevante Be-
messungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und
der Umlage auf der Grundlage des letzten der HK Hamburg vorliegenden Gewer-
beertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
Der Bescheid regelt die grundsätzliche Beitragspflicht abschließend. Sobald der Ge-
werbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das relevante Bemessungsjahr
vorliegt, wird ein berichtigter Bescheid erlassen. Entsprechend werden Beitragsan-
teile nachgefordert oder erstattet. Der korrigierte Bescheid regelt nur diesen Diffe-
renzbetrag.“
Hamburg, 02. Juni 2016
Fritz Horst Melsheimer
Präses
Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz
Hauptgeschäftsführer