HAMBURGER WIRTSCHAFT 06 / 16
STANDORT
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arfüm, Schuhe und sogar Motorräder: Nicht gerade alltäg
liches Strandgut führte 2007 „Schatzsucher“ an der briti
schen Küste in Versuchung. Die Ware stammte von der
„MSC Napoli“. 200 Container verlor das Schiff während des Or
kans Kyrill im Ärmelkanal. Die meisten sind wohl gesunken.
Vereinzelt wurden sie aber an der Küste angespült. Und einige
Container wurden beschädigt, als sie von den Stapeln stürzten.
Bei der Bergung stellte sich heraus, dass viele Container
deutlich schwerer waren als in den Ladungspapieren angege
ben. Bis zu 20 Tonnen wich das reale Gewicht von den Angaben
in den Papieren ab. „Die Überladung von Containern gefährdet
die Stabilität von Schiffen und stellt damit ein Risiko für Besat
zung und Schiff dar“, sagt Thomas Crerar, Projektmanager der
Dienststelle Schiffssicherheit bei der BG Verkehr.
Um die Sicherheit der Containerschiffe und ihrer Besat
zungen, der Arbeiter in den Häfen und der Ladung sowie die
Sicherheit im Seeverkehr zu gewährleisten, hat die Internatio-
nal Maritime Organization beschlossen, dass die Bruttomasse
eines Containers vor der Verladung vom Befrachter zu verifizie-
ren und zu dokumentieren ist. Der Befrachter ist die Person,
die im Seefrachtbrief oder Beförderungsdokument eingetragen
ist. Das ist in der Regel der Verlader oder Spediteur.
Das SOLAS-Übereinkommen – die Abkürzung steht für
„Safety of Life at Sea“ – gilt weltweit. Für die nationale Umset
zung ist die BG Verkehr zuständig. Ab dem 1. Juli ist die Verla
dung eines Containers auf ein Seeschiff ohne bestätigte Brutto
masse nicht mehr möglich. Die Bruttomasse muss außerdem
rechtzeitig der Reederei gemeldet werden. Was rechtzeitig be
deutet, definiert jede Reederei im Beförderungsvertrag.
Laut der Richtlinie zur Bestimmung der verifizierten Brutto
masse von Frachtcontainern gibt es zwei Möglichkeiten, um das
Gewicht zu ermitteln. Entweder wird der Container nach der
Der Container
muss auf die Waage
Um Havarien aufgrund von Überladung eines Seeschiffs zu verhindern, muss ab dem 1. Juli
das Gewicht jedes Exportcontainers bestimmt werden. Sonst bleibt er an Land.
FOTO: AKE1150 /FOTOLIA.COM