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HAMBURGER WIRTSCHAFT 06 / 16 

STANDORT

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arfüm, Schuhe und sogar Motorräder: Nicht gerade alltäg­

liches Strandgut führte 2007 „Schatzsucher“ an der briti­

schen Küste in Versuchung. Die Ware stammte von der

„MSC Napoli“. 200 Container verlor das Schiff während des Or­

kans Kyrill im Ärmelkanal. Die meisten sind wohl gesunken.

Vereinzelt wurden sie aber an der Küste angespült. Und einige

Container wurden beschädigt, als sie von den Stapeln stürzten.

Bei der Bergung stellte sich heraus, dass viele Container

deutlich schwerer waren als in den Ladungspapieren angege­

ben. Bis zu 20 Tonnen wich das reale Gewicht von den Angaben

in den Papieren ab. „Die Überladung von Containern gefährdet

die Stabilität von Schiffen und stellt damit ein Risiko für Besat­

zung und Schiff dar“, sagt Thomas Crerar, Projektmanager der

Dienststelle Schiffssicherheit bei der BG Verkehr.

Um die Sicherheit der Containerschiffe und ihrer Besat­

zungen, der Arbeiter in den Häfen und der Ladung sowie die

Sicherheit im Seeverkehr zu gewährleisten, hat die Internatio-

nal Maritime Organization beschlossen, dass die Bruttomasse

eines Containers vor der Verladung vom Befrachter zu verifizie-

ren und zu dokumentieren ist. Der Befrachter ist die Person,

die im Seefrachtbrief oder Beförderungsdokument eingetragen

ist. Das ist in der Regel der Verlader oder Spediteur.

Das SOLAS-Übereinkommen – die Abkürzung steht für

„Safety of Life at Sea“ – gilt weltweit. Für die nationale Umset­

zung ist die BG Verkehr zuständig. Ab dem 1. Juli ist die Verla­

dung eines Containers auf ein Seeschiff ohne bestätigte Brutto­

masse nicht mehr möglich. Die Bruttomasse muss außerdem

rechtzeitig der Reederei gemeldet werden. Was rechtzeitig be­

deutet, definiert jede Reederei im Beförderungsvertrag.

Laut der Richtlinie zur Bestimmung der verifizierten Brutto­

masse von Frachtcontainern gibt es zwei Möglichkeiten, um das

Gewicht zu ermitteln. Entweder wird der Container nach der

Der Container

muss auf die Waage

Um Havarien aufgrund von Überladung eines Seeschiffs zu verhindern, muss ab dem 1. Juli

das Gewicht jedes Exportcontainers bestimmt werden. Sonst bleibt er an Land.

FOTO: AKE1150 /FOTOLIA.COM