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ILLUSTRATION: ISTOCK.COM /BELLABRAND

HAMBURGER WIRTSCHAFT 07 / 16 

MÄRKTE

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Anders vergeben

Die Reform des Vergaberechts bringt zahlreiche Änderungen mit sich.

Die HW zeigt, worauf Unternehmer künftig achten müssen.

D

er Gesetzgeber hat das Recht im

Bereich der EU-weit ausschrei-

bungspflichtigen Vergaben neu

strukturiert. So finden sich im vierten

Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbs­

beschränkungen (GWB) nun umfassen-

dere Regelungen zum Vergaberecht, vor

allem auch zum Ablauf der Verfahren.

Die Vergabeverordnung (VgV) wurde um

die Vorschriften der Vergabe- und Ver-

tragsordnung für Leistungen (VOL/A) er-

gänzt; die Vergabe- und Vertragsordnung

für freiberufliche Leistungen (VOF) hat

man aufgehoben. Der Baubereich dage-

gen bleibt bei seiner Struktur im Rah-

men der Vergabe- und Vertragsordnung.

Durch diese Reform sollen Vergabe-

verfahren vereinfacht werden. Des Wei-

teren sollen kleine und mittlere Unter-

nehmen einen besseren Zugang zu öf-

fentlichen Aufträgen erhalten.

Unter anderem Folgendes hat sich

verändert: Das offene und nichtoffene

Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnah-

mewettbewerb sind nun grundsätzlich

gleichgestellt. Zudem steht öffentlichen

Auftraggebern mit der Innovationspart-

nerschaft ein Verfahren zur Förderung

neuartiger Lösungen zur Verfügung. Bei

Auftragsvergaben spielen künftig die Le-

benszykluskosten ebenfalls eine Rolle.

So soll dem Preis als allein entscheiden-

des Kriterium für den Zuschlag eine ge-

ringere Bedeutung zuteilwerden.

Wichtig für alle Beteiligten ist die

Digitalisierung der Vergabeverfahren:

Die E-Vergabe wird in drei Stufen einge-

führt. Spätestens ab Oktober 2018 müs-

sen alle Vergabestellen ihre Verfahren

elektronisch durchführen.

Hamburg, Deutschland und die Welt

MÄRKTE

Grundlage für die Reform des deut-

schen Rechts war das EU-Vergabepaket.

Die EU-Kommission hat dabei auch so­

ziale und ökologische Aspekte in den Fo-

kus gerückt. Der deutsche Gesetzgeber

hat strikt auf die Auftragsbezogenheit

geachtet und teilweise Kontrollmöglich-

keiten ins Gesetz aufgenommen, um die

Einhaltung dieser Aspekte zu prüfen.

Das soll die zum Teil umfassenden

Regelungen in den Vergabegesetzen der

Länder beschränken. Denn diese könn-

ten dazu führen, dass sich Firmen nicht

mehr an öffentlichen Aufträgen beteili-

gen, weil der bürokratische Aufwand

zum Nachweis der Einhaltung sozialer

und ökologischer Aspekte zu groß ist.

Um den bürokratischen Aufwand

gering zu halten, ist die Präqualifizie-

rung weiter möglich. Die EU hat dazu

die Einheitliche Europäische Eigener-

klärung (EEE) eingeführt. Darüber doku-

mentieren öffentliche Auftraggeber, wel-

che Nachweise sie von Bietern erwarten.

Die Vergabeverordnung sieht vor,

dass die IHKs ein Verzeichnis über Fir-

men im Liefer- und Dienstleistungsbe-

reich führen, deren Nachweise geprüft

wurden. Ein Eintrag in dem Verzeichnis

hat zur Folge, dass die Eignung des Un-

ternehmens vermutet wird. Sie darf nur

in Ausnahmefällen von der Vergabestelle

angezweifelt werden. Zur Bekämpfung

von Wirtschaftskriminalität ist ferner

ein Gesetz zu einem bundesweiten Ver-

gabeausschlussregister geplant.

Maren Semisch

maren.semisch@hk24.de

Telefon 36138-265

Die Auftragsberatungsstelle

Die Handelskammer berät seit 1952

in der Auftragsberatungsstelle Firmen,

die bei öffentlichen Aufträgen mitbieten

wollen. Neben einer kostenlosen Erst-

beratung durch Rechtsanwälte bietet

die Auftragsberatungsstelle Unterneh-

men eine Präqualifizierung für Liefer-

und Dienstleistungsaufträge (PQ-VOL)

an. Neben den Bietern werden auch

Beschaffer bei Fragen rund um Aus-

schreibungen beraten. Weiteres zum

Angebot der Auftragsberatungsstelle

finden Sie unter

www.abst.hamburg

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