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automatisch zum Rechtsnachfolger des

Gesellschafters – unabhängig von seiner

fachlichen Eignung.

Daher sollten sich in Gesellschafts­

verträgen Bestimmungen finden, die die

Übertragung eines Anteils an Bedingun­

gen knüpfen. Will also der Erblasser sei-

ne Ehefrau oder Kinder in die GmbH in­

tegrieren, muss er darauf achten, dass er

seine Erbfolge auf Grundlage der gesell­

schaftsrechtlichen Regelungen des Gesell­

schaftsvertrags bestimmt.

„Ein böses Erwachen kann aber auch

in puncto Steuern erfolgen“, gibt Wage-

ner zu bedenken. Nehmen wir an, ein In­

vestor beteiligt sich mit 200000 Euro an

einer gerade gegründeten GmbH und er­

wirbt damit 20 Prozent der Anteile. Daraus

schließt das Finanzamt, sollte es einige

Jahre nach der Gründung eine Betriebs­

prüfung geben, dass die Firma einen Ver­

kehrswert von einer Million Euro hat.

Dann müssen die Jungunternehmer aller­

dings nachträglich einen Steuersatz von

Aylin Jacob

aylin.jacob@hk24.de

Telefon 36138-349

Informationen

Allgemeine Informationen zu Rechtsformen

finden Sie unter

www.hk24.de,

Dokument-

Nr. 112253

. Bei der Handelskammer erhalten

Sie zudem eine kostenlose Erstauskunft bei

rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der

unternehmerischen Tätigkeit.

bis zu 45 Prozent auf den Wert des Un­

ternehmens zum Zeitpunkt der GmbH-

Gründung zahlen.

Um das zu vermeiden, empfiehlt es

sich, sich am Umwandlungssteuergesetz

zu orientieren. Denn dann ist die Ände­

rung der Rechtsform ohne nachträgliche

Steuerabgaben möglich. Wer also eine

GbR in eine GmbH oder UG umwandeln

will, sollte von einem Notar einen soge-

nannten Einbringungsvertrag aufsetzen

lassen. Damit stellt man zugleich sicher,

dass alle Rechte und das gesamte Know-

how ordnungsgemäß in das Eigentum

der GmbH oder UG übergehen. Das wie­

derum ist vor allem für potenzielle Inves­

toren von Interesse.

Im Gegensatz zur GmbH lässt sich

eine haftungsbeschränkte UG bereits mit

geringen finanziellen Mitteln gründen:

Das Mindestkapital beträgt lediglich ei-

nen Euro. Ziel einer jeden UG ist es aber,

daraus irgendwann eine GmbH zu ma­

chen. „Hierzu muss über die Jahre eine

Rücklage gebildet werden“, erklärt Ingo

Wagener. Sobald 25000 Euro angespart

wurden, kann die Umwandlung erfolgen.

Voraussetzung ist eine notariell beurkun­

dete Satzungsänderung. Da das aber mit

weiteren Kosten verbunden ist, sollten

sich angehende Unternehmer zweimal

überlegen, ob sie nicht lieber gleich eine

GmbH gründen.

Aus jeder UG wird idealerweise

irgendwann eine GmbH

Veranstalter

Mit freundlicher Unterstützung von

27.07. – 14.08.2016

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