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sind. Zu der Wahlgruppe zählen insbesondere Personal-

dienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen und Büroser-

vices.

Wahlgruppe IV = Einzelhandel:

Kammerzugehörige, die Waren in der Regel an Verbraucher

absetzen oder sonst wie gewerbliche Leistungen für den letz-

ten Verbraucher erbringen, soweit sie nicht anderen Wahl-

gruppen zugehören. Zu der Wahlgruppe zählen auch Kam-

merzugehörige, die Gebrauchsgüter vermieten.

Wahlgruppe V = Groß- und Außenhandel, Handelsvermittler:

Kammerzugehörige, die überwiegend nicht selbst herge-

stellte Ware in größerem Umfang im Inland vertreiben und

in der Regel nicht an den Verbraucher absetzen oder haupt-

sächlich nicht von ihnen selbst hergestellte Waren exportie-

ren oder importieren oder Transitgeschäfte tätigen, soweit

sie nicht anderen Wahlgruppen zugehören. Zu der Wahl-

gruppe zählen auch Unternehmen, die sich mit der Vertre-

tung fremder Firmen oder der Vermittlung von Handels­

geschäften befassen, soweit sie nicht in einer anderen

Wahlgruppe bereits erwähnt sind.

Wahlgruppe VI = Güterverkehr:

Kammerzugehörige, die sich mit Beförderung, Lagerung und

Umschlag von Gütern befassen oder solche Leistungen ver-

mitteln, soweit sie nicht anderen Wahlgruppen zugehörig

sind. Zu der Wahlgruppe zählen auch Hafenbetriebe, Spe­

diteure und ähnliche Betriebe.

Wahlgruppe VIl = Hotel- und Gaststättengewerbe:

Kammerzugehörige, die sich mit der Verpflegung und Beher-

bergung befassen.

Wahlgruppe VIIl = Immobilienwirtschaft:

Kammerzugehörige, die sich mit der Vermittlung und Ver­

waltung von Immobilien einschließlich Facility-Management

befassen, Immobiliengesellschaften, Bauträger und ähnliche

Betriebe, außerdem immobiliennahe Architektur- und Inge-

nieurbüros sowie Kammerzugehörige, die immobiliennahe

technische, physikalische und chemische Untersuchungen

durchführen. Zu der Wahlgruppe zählen auch Kammerzu­

gehörige, die auf dem Gebiet der Reinigung von Gebäuden

und Straßen sowie im Garten- und Landschaftsbau tätig sind

und die sonstige gärtnerische Dienstleistungen (ohne Grab-

pflege) erbringen.

Wahlgruppe IX = Industrie:

Kammerzugehörige, die fabrikationsmäßige Stoffe und Wa-

ren gewinnen, erzeugen, veredeln oder bearbeiten, soweit

sie nicht anderen Wahlgruppen zugehörig sind. Zu der

Wahlgruppe zählen auch die landwirtschaftlichen Betriebe,

die industriellen Betriebe des Bauwesens und des graphi-

schen Gewerbes sowie Betriebe der Wasserversorgung und

ähnliche Betriebe. Zu der Wahlgruppe zählen ferner Kam­

merzugehörige, die auf dem Gebiet der Forschung und Ent-

wicklung im Bereich Natur-, Ingenieur- und Agrarwissen-

schaften tätig sind.

Wahlgruppe X = Informationstechnologie:

Kammerzugehörige, die Dienstleistungen der Informations-

technologie erbringen [ausgenommen Gestaltung von Mul­

timedia-Anwendungen (CD, Video, Filme, Disk, 2-D, 3-D),

Gestaltung von Internet-Angeboten / Homepagedesign 

/

Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Software­

entwicklung für mobile Anwendungen, Apps] sowie Dienst-

leistungen der Datenverarbeitung, des Hostings und damit

verbundene Tätigkeiten, außerdem Dienstleistungen im Zu-

sammenhang mit Webportalen.

Wahlgruppe XI = Medienwirtschaft:

Kammerzugehörige, die vorwiegend Dienstleistungen im

Medien- und Kommunikationsbereich erbringen. Hierzu

zählen insbesondere Betriebe der Film- und Fernsehwirt-

schaft, Verlage und Betriebe der Werbewirtschaft sowie Be-

triebe der phonographischen Wirtschaft, Ateliers für Textil-,

Schmuck, Grafik- u. ä. Design, ebenso wie kreative künstle­

rische und unterhaltende Tätigkeiten.

Wahlgruppe XII = Personenverkehr:

Kammerzugehörige, die auf dem Gebiet der Personenbeför-

derung tätig sind. Hierzu zählen auch Fahrschulen, Fahr­

zeugvermietungen und Reisebüros sowie Reiseveranstalter,

außerdem der Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen.

Wahlgruppe XIIl = Versicherungsgewerbe:

Kammerzugehörige, die Versicherungsverträge abschließen

oder vermitteln, sowie Versicherungsberater.

Wahlgruppe XIV = Finanzvermittlung und -beratung:

Kammerzugehörige, die fremde Finanzierungsinstrumente

vermitteln oder dazu beraten, wie insbesondere Vermittlung

von Finanzanlagen, Bausparverträgen und Darlehen, Finanz-

und Vermögensberatung.

Wahlgruppe XV = Energie:

Kammerzugehörige, die auf dem Gebiet der Energieversor-

gung tätig sind. Zu der Wahlgruppe zählen auch Kammer