sind. Zu der Wahlgruppe zählen insbesondere Personal-
dienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen und Büroser-
vices.
Wahlgruppe IV = Einzelhandel:
Kammerzugehörige, die Waren in der Regel an Verbraucher
absetzen oder sonst wie gewerbliche Leistungen für den letz-
ten Verbraucher erbringen, soweit sie nicht anderen Wahl-
gruppen zugehören. Zu der Wahlgruppe zählen auch Kam-
merzugehörige, die Gebrauchsgüter vermieten.
Wahlgruppe V = Groß- und Außenhandel, Handelsvermittler:
Kammerzugehörige, die überwiegend nicht selbst herge-
stellte Ware in größerem Umfang im Inland vertreiben und
in der Regel nicht an den Verbraucher absetzen oder haupt-
sächlich nicht von ihnen selbst hergestellte Waren exportie-
ren oder importieren oder Transitgeschäfte tätigen, soweit
sie nicht anderen Wahlgruppen zugehören. Zu der Wahl-
gruppe zählen auch Unternehmen, die sich mit der Vertre-
tung fremder Firmen oder der Vermittlung von Handels
geschäften befassen, soweit sie nicht in einer anderen
Wahlgruppe bereits erwähnt sind.
Wahlgruppe VI = Güterverkehr:
Kammerzugehörige, die sich mit Beförderung, Lagerung und
Umschlag von Gütern befassen oder solche Leistungen ver-
mitteln, soweit sie nicht anderen Wahlgruppen zugehörig
sind. Zu der Wahlgruppe zählen auch Hafenbetriebe, Spe
diteure und ähnliche Betriebe.
Wahlgruppe VIl = Hotel- und Gaststättengewerbe:
Kammerzugehörige, die sich mit der Verpflegung und Beher-
bergung befassen.
Wahlgruppe VIIl = Immobilienwirtschaft:
Kammerzugehörige, die sich mit der Vermittlung und Ver
waltung von Immobilien einschließlich Facility-Management
befassen, Immobiliengesellschaften, Bauträger und ähnliche
Betriebe, außerdem immobiliennahe Architektur- und Inge-
nieurbüros sowie Kammerzugehörige, die immobiliennahe
technische, physikalische und chemische Untersuchungen
durchführen. Zu der Wahlgruppe zählen auch Kammerzu
gehörige, die auf dem Gebiet der Reinigung von Gebäuden
und Straßen sowie im Garten- und Landschaftsbau tätig sind
und die sonstige gärtnerische Dienstleistungen (ohne Grab-
pflege) erbringen.
Wahlgruppe IX = Industrie:
Kammerzugehörige, die fabrikationsmäßige Stoffe und Wa-
ren gewinnen, erzeugen, veredeln oder bearbeiten, soweit
sie nicht anderen Wahlgruppen zugehörig sind. Zu der
Wahlgruppe zählen auch die landwirtschaftlichen Betriebe,
die industriellen Betriebe des Bauwesens und des graphi-
schen Gewerbes sowie Betriebe der Wasserversorgung und
ähnliche Betriebe. Zu der Wahlgruppe zählen ferner Kam
merzugehörige, die auf dem Gebiet der Forschung und Ent-
wicklung im Bereich Natur-, Ingenieur- und Agrarwissen-
schaften tätig sind.
Wahlgruppe X = Informationstechnologie:
Kammerzugehörige, die Dienstleistungen der Informations-
technologie erbringen [ausgenommen Gestaltung von Mul
timedia-Anwendungen (CD, Video, Filme, Disk, 2-D, 3-D),
Gestaltung von Internet-Angeboten / Homepagedesign
/
Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Software
entwicklung für mobile Anwendungen, Apps] sowie Dienst-
leistungen der Datenverarbeitung, des Hostings und damit
verbundene Tätigkeiten, außerdem Dienstleistungen im Zu-
sammenhang mit Webportalen.
Wahlgruppe XI = Medienwirtschaft:
Kammerzugehörige, die vorwiegend Dienstleistungen im
Medien- und Kommunikationsbereich erbringen. Hierzu
zählen insbesondere Betriebe der Film- und Fernsehwirt-
schaft, Verlage und Betriebe der Werbewirtschaft sowie Be-
triebe der phonographischen Wirtschaft, Ateliers für Textil-,
Schmuck, Grafik- u. ä. Design, ebenso wie kreative künstle
rische und unterhaltende Tätigkeiten.
Wahlgruppe XII = Personenverkehr:
Kammerzugehörige, die auf dem Gebiet der Personenbeför-
derung tätig sind. Hierzu zählen auch Fahrschulen, Fahr
zeugvermietungen und Reisebüros sowie Reiseveranstalter,
außerdem der Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen.
Wahlgruppe XIIl = Versicherungsgewerbe:
Kammerzugehörige, die Versicherungsverträge abschließen
oder vermitteln, sowie Versicherungsberater.
Wahlgruppe XIV = Finanzvermittlung und -beratung:
Kammerzugehörige, die fremde Finanzierungsinstrumente
vermitteln oder dazu beraten, wie insbesondere Vermittlung
von Finanzanlagen, Bausparverträgen und Darlehen, Finanz-
und Vermögensberatung.
Wahlgruppe XV = Energie:
Kammerzugehörige, die auf dem Gebiet der Energieversor-
gung tätig sind. Zu der Wahlgruppe zählen auch Kammer