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EXISTENZGRÜNDUNG UND START-UPS

anforderungen sind je nach Förderpro-

gramm sehr unterschiedlich. Gleiches

gilt für Aufbewahrungs- und Nachweis­

pflichten. Zudem ist nicht jede Geschäfts-

idee förderfähig und nicht jede Förder-

maßnahme wirtschaftlich sinnvoll.

Gezielt gefördert werden innovative

Gründer über den Innovationsstarter

Fonds und das Programm InnoRampUp

der Hamburgischen Investitions- und För-

derbank. Gute Ansprechpartner bei Fra-

gen zu Fördermitteln sind neben der

Hausbank auch die Handelskammer und

die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Aktuell wird in der Politik über die

Gründung des Hamburger Innovations-

Wachstumsfonds diskutiert. Eine Maß-

nahme, die unter Umständen schon 2017

greifen soll. Darüber, so der Wunsch, soll

innovativen Unternehmen, die die Start-

up-Phase bereits hinter sich gelassen ha-

ben, Risikokapital in Höhe von 100 Milli-

onen Euro zur Verfügung stehen.

Bis es so weit ist, hat die Politik aller-

dings noch einiges zu klären. So muss

zum Beispiel sichergestellt werden, dass

private Geldgeber für 90 Prozent der ge-

planten Fördersumme aufkommen. Un-

klar sind momentan überdies noch die

Auswahlkriterien für die privaten Geld­

geber, aber auch für die zu fördernden

Unternehmen. Eine Antwort auf die Fra-

ge, wer für die Verluste aufkommt, wenn

eine Gründung scheitert, steht ebenfalls

noch aus.

Ernest Mitschke

ernest.mitschke@hk24.de

Telefon 36138-281

Internet

Informationen zu Fördermöglichkeiten über

die Hamburgische Investitions- und Förderbank

finden Sie unter

www.ifbhh.de

sowie unter

www.innovationsstarter.com

Gründung eines Innovations-

Wachstumsfonds geplant

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