EXISTENZGRÜNDUNG UND START-UPS
Aylin Jacob
aylin.jacob@hk24.deTelefon 36138-349
nehmensform kommt insbesondere für
junge Gründer infrage, die über wenig
Eigenkapital verfügen und kein weiteres
Einkommen haben. Alternativ stehen auch
die beiden Rechtsformen GbR und OHG
zur Auswahl. Ein Mindestkapital gibt es
hier ebenso nicht; gehaftet wird allerdings
auch mit dem Privatvermögen – und zwar
unbeschränkt.
Muss ich für immer bei der gewählten
Rechtsform bleiben?
Nein, grundsätzlich kann sie später
geändert werden. Es ist möglich, zumBei
spiel als Kleingewerbetreibender anzufan
gen und dann in eine GmbH umzufirmie
ren. Doch diese Änderung ist mit Kosten
verbunden (circa 800 bis 1000 Euro), da
ein Notar beauftragt und der Eintrag ins
Handelsregister erneuert werden muss.
Oftmals starten Gründer als haftungsbe
schränkte UG, da dann nicht sofort das
Stammkapital in Höhe von 25000 Euro ein-
gezahlt werden muss. Die Gesellschafter
müssen allerdings 25 Prozent des jähr
lichen Jahresüberschusses in die Gewinn
rücklage der Gesellschaft einstellen. Die
UG ist eine durch die Reform des GmbH-
Rechts geschaffene Variante der GmbH,
aber keine eigene Unternehmensform.
Auf was muss ich bei der Wahl meines
Unternehmensnamens achten?
Generell darf der Firmenname nicht
irreführend sein und muss den Rechts
formzusatz enthalten. Sie sollten auf die
Unterscheidungskraft des Namens achten
und die Verwechslungsgefahr mit anderen,
bereits eingetragenen Unternehmen ver
meiden. Den eigenen Nachnamen zu nut
zen, ist grundsätzlich möglich. Auch der
eigene Name in Verbindung mit einem
Fantasiezusatz ist erlaubt. ImVorfeld soll
ten Sie sich unbedingt erkundigen, ob der
gewünsche Name bereits von jemand an
derem in das Handelsregister eingetragen
wurde. Denn bei der Nutzung eines bereits
existierenden Firmennamens droht Ihnen
die Abmahnung durch den Inhaber der
älteren Rechte. Das exklusive Nutzungs
recht für Ihren Namen können Sie sich
auch schützen lassen.
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