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EXISTENZGRÜNDUNG UND START-UPS

Ich habe eine Geschäfts­

idee. Woher weiß ich, ob

es sich lohnt, die Idee

weiterzuverfolgen und

vielleicht ein Unterneh­

men zu gründen?

Das Kernstück ist der

Businessplan. Je sorgfältiger

er erarbeitet wurde, desto bes­

ser gelingt der Start in die Selbst­

ständigkeit. Eine detaillierte Pla­

nung hilft Ihnen auch dabei, die

Erfolgsaussichten Ihres Produkts oder

Ihrer Dienstleistung im Vorfeld richtig

einzuschätzen. Kreditinstitute, die Han­

delskammer und andere Stellen prüfen

ebenfalls auf Grundlage des Businessplans

die Realisierbarkeit des Vorhabens.

Wann soll ichmein Unternehmen offiziell

gründen?

Als Ausdruck der im Grundgesetz

verankerten Berufsfreiheit ist die selbst­

ständige Ausübung eines stehenden Ge­

werbes jedem gestattet, ohne dass es einer

Erlaubnis bedarf. Beachten Sie aber, dass

auch ein erlaubnisfreies Gewerbe bei der

zuständigen Behörde angemeldet werden

muss (Anzeigepflicht). In Hamburg sind

das die Bezirksämter und die Handelskam­

mer. Eine Gewerbeanmeldung berechtigt

nicht zum Beginn der Geschäftstätigkeit,

wenn es sich um ein erlaubnispflichtiges

Gewerbe handelt. Zum Zeitpunkt der offi­

ziellen Firmengründung sollten Sie die

Geschäftsidee hinsichtlich der wirtschaft­

lichen, finanziellen und organisatorischen

Machbarkeit gut durchdacht haben. Auch

wenn erste weitere Schritte angedacht oder

bereits durchgeführt wurden, zumBeispiel

das Reservieren einer Domain, sollten Sie

ein Gewerbe anmelden.

Was Gründer

wissen müssen

Wie entscheide ich mich für die richtige

Rechtsform?

GbR, OHG, KG, GmbH, AG, Genossen­

schaft und so weiter: Vor einer Festlegung

auf eine Unternehmensform sollten Sie

die damit verbundenen wirtschaftlichen,

steuerlichen und rechtlichen Auswirkun­

gen prüfen. Fraglich sind auch die Höhe

des unternehmerischen Risikos und das

Haftungsrisiko. Die Zahl der Gesellschafter

spielt bei der Wahl der Rechtsform eben­

falls eine Rolle. Vor allem sollten Sie aber

zwischen der Personen- und Kapitalgesell­

schaft abwägen.

ILLUSTRATIONEN: MARTINA HELD; FOTOS: THOMAS LUTHER

Was ist der Unterschied zwischen Perso­

nen- und Kapitalgesellschaften?

Im Gegensatz zur Personengesell­

schaft ist die Kapitalgesellschaft eine

juristische Person. Während bei der Per­

sonengesellschaft die Haftung

unbeschränkt ist und sich auch

auf das Privatvermögen er­

streckt, beschränkt sie sich

bei der Kapitalgesellschaft

auf das Gesellschaftsver­

mögen. Die Leitung einer

GmbH kann ein Gesellschaf­

ter übernehmen, aber auch

ein Dritter, ein Fremdgeschäfts­

führer. Bei der Besteuerung

gibt es ebenfalls Unterschiede.

Kapitalgesellschaften führen

eine Körperschaftsteuer ab. Sie

beträgt 15 Prozent des Einkom­

mens juristischer Personen.

Der Geschäftsführer der GmbH

ist zudem zur ordnungsgemä­

ßen Buchführung und Aufstel­

lung des Jahresabschlusses ver-

pflichtet.

Welche Rechtsformwähle ich,

wenn ich alleine gründe?

Wer alleine gründet, startet oft als Ein-

zelunternehmen. Bei dieser Rechtsform

wird kein Mindestkapital gefordert.

Welche Rechtsform wähle ich, wenn ich

gemeinsammit anderen gründen will und

wenig Kapital habe?

Soll in einemTeam gegründet werden,

ist die UG eine weitverbreitete Rechtsform.

Die Höhe des Stammkapitals muss hier

mindestens einen Euro betragen; eine Haf­

tungsbeschränkung auf das Gesellschafts­

vermögen besteht dennoch. Diese Unter-

Ob Unternehmensform oder Firmierung – Existenzgründer sind sich rechtlicher

Konfliktfelder oft nicht bewusst. Die HW beantwortet einige wichtige Fragen.

HAMBURGER WIRTSCHAFT 03 / 16 

IM FOKUS

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