Vieles neu, alles besser?

Öffentliche Aufträge sind attraktiv, doch das Vergabeverfahren birgt viele Hürden. Neue Gesetze sollen den Weg für Bieter erleichtern.
In Hamburg wurden 2024 laut Vergabestatistik insgesamt 3410 öffentliche Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,718 Milliarden Euro vergeben, davon entfielen etwa 841 Millionen Euro auf Bauleistungen.
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In Hamburg wurden 2024 laut Vergabestatistik insgesamt 3410 öffentliche Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,718 Milliarden Euro vergeben, davon entfielen etwa 841 Millionen Euro auf Bauleistungen.
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Von Britta Heegardt, 25. September 2026

Beratung Die Auftragsberatungsstelle Hamburg unterstützt Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, mit Beratung, Veranstaltungen und Informationen. Sie wird von Handels- und Handwerkskammer gemeinsam betrieben. Kontakt: Britta Heegardt, 040 36138-265,

Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge in Milliardenhöhe, zahlen meist verlässlich und bieten Unternehmen damit gerade in Zeiten rückläufiger Auftragslagen interessante Geschäftsperspektiven. Viele Verantwortliche in Betrieben schrecken jedoch vor dem Vergaberecht zurück, das sie als kompliziert und unübersichtlich wahrnehmen, und bemängeln den hohen administrativen Aufwand der Vergabeverfahren.

Dazu gehört etwa Heico Fuhrmann, Geschäftsführer der Fuhrmann Licht GmbH. Der Betrieb ist auf Beratung und Unterstützung in der Lichtplanung spezialisiert und vertreibt moderne, nachhaltige Lichtanlagen und -steuersysteme. In den vergangenen Jahren nahm er regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teil, sodass Fuhrmann umfangreiche Kenntnisse in diesem Bereich erlangt hat.

Neben der hohen Komplexität der vergaberechtlichen Vorgaben kritisiert er insbesondere deren praktische Umsetzung. Die Vielzahl unterschiedlicher Vergabeplattformen erschwere die Teilnahme an Ausschreibungen erheblich, so der Geschäftsführer. Hinzu kämen oftmals widersprüchliche oder fehlerhafte Leistungsbeschreibungen sowie unterschiedliche oder widersprüchliche Vertragsbedingungen.

GF Heico Fuhrmann
Fuhrmann Licht GmbH
Heico Fuhrmann, Geschäftsführer der Fuhrmann Licht GmbH

Der damit verbundene Aufwand sei so groß, dass man für die regelmäßige Teilnahme an Vergabeverfahren faktisch zusätzliche Personalkapazitäten oder sogar rechtliche Unterstützung benötige. Fuhrmanns Fazit: „Es wäre von unschätzbarem Wert, wenn es schnell Lösungen gäbe und alte Zöpfe abgeschnitten würden.“

Mit seiner Kritik steht er nicht allein, wie eine gemeinsame Umfrage (PDF) der Handelskammer und der Handwerkskammer Anfang 2026 bestätigte. Von rund 530 präqualifizierten Hamburger Unternehmen nahmen 141 an der Umfrage teil.

Zu den zentralen Kritikpunkten zählen die Vielzahl unterschiedlicher Vergabeplattformen, die Anforderung unnötiger oder mehrfach einzureichender Nachweise, unzureichende Leistungsbeschreibungen und der Verzicht auf eine sinnvolle Losaufteilung beziehungsweise zu groß dimensionierte Auftragspakete.

Häufig gibt es denn auch zu wenige Interessenten für die Ausschreibungen: Fast jeder fünfte öffentliche Auftrag (19 Prozent) ging 2024 an das jeweils einzige Unternehmen, das sich beworben hatte. Von einfacheren und schnelleren Vergabeverfahren profitieren also beide Seiten. Unternehmen erhalten so leichter Zugang zu attraktiven Aufträgen und Geschäftsbeziehungen, und eine hohe Beteiligung an Ausschreibungen bringt mehr Wettbewerb. Das steigert die Chancen für öffentliche Auftraggeber, qualitativ hochwertige Leistungen und Waren zu wirtschaftlichen Konditionen zu beschaffen.

Zuletzt wurden immerhin einige Gesetze beschlossen, um das Verfahren zu vereinfachen und den Zugang zu den Aufträgen zu erleichtern. So wird in Hamburg seit Januar 2025 ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren für Aufträge bis 100 000 Euro Nettowert angewandt. In Berlin kündigte das Bundeswirtschaftsministerium bereits Anfang 2023 eine umfassende Modernisierung des Vergaberechts an.

Erste Gesetzentwürfe wurden dann infolge des Regierungswechsels zwar zunächst nicht weiterverfolgt, inzwischen jedoch überarbeitet und verabschiedet. Dazu zählt unter anderem das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, das insbesondere eine Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 50 000 Euro netto vorsieht. Hinzu kommen das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie sowie das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr. Aktuell in Arbeit ist eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung.

Statistik Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Umfang von mehreren Milliarden Euro. Laut der Vergabestatistik lag das Auftragsvolumen im Jahr 2024 bundesweit bei rund 135,2 Milliarden Euro (ohne kleinere Ausschreibungen unterhalb der Erfassungsgrenze). In Hamburg wurden 2024 laut Vergabestatistik insgesamt 3410 öffentliche Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,718 Milliarden Euro vergeben. Davon entfielen etwa 841 Millionen Euro auf Bauleistungen, rund 507 Millionen Euro auf Dienstleistungen sowie etwa 370 Millionen Euro auf Lieferleistungen. Aufträge mit einem Nettowert unter 25 000 Euro sind hierbei nicht erfasst.

Auf europäischer Ebene werden derzeit die EU-Vergaberichtlinien überarbeitet. Und auch in den Bundesländern entwickeln sich die Vergabevorschriften weiter. Neben den teils unterschiedlichen Wertgrenzen für Direktvergaben rückt dabei insbesondere die stärkere Berücksichtigung von Tariftreue in den Fokus – auch in Hamburg, wo dieses Thema mit dem geplanten Fünften Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) aufgegriffen wurde.

Nachdem 2023 im Rahmen der letzten Novellierung bewusst auf eine Tariftreueregelung verzichtet worden war, diente nun das Bundestariftreuegesetz als Grundlage für die aktuelle Anpassung. Laut dem Entwurf sollen ab Mai 2027 öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die vergabespezifische Mindestentgelte sowie festgelegte Arbeitsbedingungen einhalten. Die konkreten Anforderungen werden branchenbezogen durch Rechtsverordnungen definiert.

Bereits im Vorfeld hat die Handelskammer im Rahmen der Verbändeanhörungen wiederholt Kritik an den geplanten Neuerungen geäußert: „Statt Entlastung entsteht zusätzlicher bürokratischer Aufwand mit zweifelhaftem Nutzen“, erklärte dazu Hauptgeschäftsführer Dr. Malte Heyne.

Ob die verabschiedeten und geplanten Gesetzesänderungen tatsächlich die erhofften Vereinfachungen und Beschleunigungen für Unternehmen bewirken, bleibt jedenfalls abzuwarten. Die gesetzlich vorgesehene Evaluierung wird Aufschluss darüber geben, inwieweit sich die mit der Reform verbundenen Ziele erreichen ließen.


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