Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die herkömmlichen Regelungen für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Darum hat Hamburg wie einige andere Bundesländer ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, das seit dem 1. September 2021 in Kraft ist und sich an der Fläche von Grundstücken und Gebäuden orientiert. Die Feststellungserklärungen können seit dem 1. Juli abgegeben werden. Die Abgabefrist wurde gerade bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Einreichungsfrist unbedingt einhalten
Bis zum 31. Januar 2023 müssen die Grundsteuererklärungen eingereicht werden.
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