Neue Regeln: Was ab dem 1. Januar gilt

Seit Jahresanfang sind etliche neue Gesetze in Kraft – etwa zu E-Rechnungen und Paketen.
Zerbor - stock.adobe.com
E-Rechnung per Tastendruck? Leider nicht! Fürs Erstellen ist eine spezielle Software notwendig.

Von der HW-Redaktion, 11. Februar 2025 (HW 1/2025)

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen anderer Firme empfangen und zu verarbeiten. Dabei handelt es sich um Rechnungen in einem auf XML basierenden und maschinenlesbaren Datenformat, die der CEN-Norm EN 16931 entsprechen. Rechnungen im Papierformat oder in PDF-Form dürfen je nach Größe des Betriebs noch bis Ende 2026 oder 2027 ausgestellt werden, soweit der Empfänger zustimmt. Ausnahmen gelten für Rechnungen bis 250 Euro. Hintergrund ist die geplante Einführung eines elektronischen EU-Meldesystems zum Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug. Weitere Infos und die Aufzeichnung eines Webinars zum Thema finden Sie hier. Einen Überblick über neue Steuerregeln erhalten Sie hier. Weitere Änderungen betreffen etwa das Ausstellen von E-Arbeitszeugnissen, die Höhe der CO2-Abgabe, EU-Regelungen im Digitalbereich oder die Pflicht, Pakete über zehn Kilo mit Gewichtsangaben zu versehen. Mehr dazu hier.


Beteiligen Sie sich an der Diskussion:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
Ihr Name wird mit ihrem Kommentar veröffentlicht.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.
Das Kommentarformular speichert Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Inhalt, damit wir die auf der Website abgegebenen Kommentare verfolgen können. Bitte lesen und akzeptieren Sie unsere Website-Bedingungen und Datenschutzerklärungen, um einen Kommentar abzugeben.
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments