Seit der 2020 beschlossenen Satzungsnovelle können sich alle Kammerzugehörigen an zwei Terminen pro Jahr persönlich im Plenum zu Wort melden. Präses Prof. Norbert Aust legte die Termine für 2022 auf Donnerstag, den 2. Juni, und auf Donnerstag, den 6. Oktober. Redewünsche müssen der Kammer bis zehn Tage vor der Sitzung gemäß § 126b BGB in Textform mitgeteilt werden. Ebenfalls das Thema, über das gesprochen werden soll, und eine Begründung. Schicken Sie hierfür bitte eine E-Mail an Pascal Hargens. Die Frist für die Sitzung im Juni endet am 23. Mai, die für die Sitzung im Oktober am 26. September, jeweils um 24 Uhr. Die Sitzungen des Plenums werden per Livestream übertragen. (fs)
Rederecht
Wortmeldungen für alle im Plenum (6. April 2022)
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