Rederecht im Plenum

Im Juli und im November dieses Jahres haben alle Handelskammerzugehörigen die Möglichkeit, sich im Plenum zu Wort zu melden.
Kati Jurischka
Das Plenum ist das höchste ehrenamtliche Entscheidungsgremium der Handelskammer.

Von der HW-Redaktion, 31. Mai 2024 (HW 3/2024)

Seit der im November 2020 beschlossenen Satzungsnovelle können sich alle Handelskammerzugehörigen an zwei Terminen pro Jahr persönlich im Plenum zu Wort melden. Präses Prof. Norbert Aust legte die Termine für das laufende Jahr auf Donnerstag, den 4. Juli, und Donnerstag, den 7. November.

Redewünsche müssen der Kammer bis zehn Tage vor der Sitzung gemäß § 126b BGB in Textform mitgeteilt werden. Ebenfalls das Thema, über das gesprochen werden soll, und eine Begründung. Schicken Sie hierfür bitte eine E-Mail an buero.hauptgeschaeftsfuehrung@hk24.de. Die Frist für die Sitzung am 4. Juli endet am 24. Juni um 24 Uhr, für die Sitzung am 7. November endet die Frist am 28. Oktober um 24 Uhr. Details zur Satzung erfahren Sie hier.


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