1. Wie wird mein Unternehmen Ausbildungsbetrieb?
Bevor ein Unternehmen einen Ausbildungsplatz ausschreiben oder einen Ausbildungsvertrag erstellen möchte, muss die Ausbildungseignung für den entsprechenden Beruf festgestellt werden. Hierfür ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit der Ausbildungsberatung der Handelskammer beziehungsweise eine Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch.
Dabei wird festgestellt, ob das Unternehmen die Ausbildungsinhalte des Berufs, der ausgebildet werden soll, vermitteln kann und ob es geeignete Ausbilder:innen gibt. Diese müssen Berufserfahrung mitbringen und die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ablegen.
Im Unternehmen muss ein angemessenes Verhältnis zwischen Azubis und Fachkräften bestehen. Es muss mindestens zwei Fachkräfte in Vollzeit geben, um einen Azubi ausbilden zu können. Weitere Informationen finden Sie hier. Ein Kontaktformular, mit dem Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren können, finden Sie hier.
2. Können Ausbildungsbetriebe auch staatliche Zuschüsse erhalten?
Unter Umständen können Förderungen bei der Agentur für Arbeit oder der Stadt Hamburg beantragt werden. Förderungswürdig sind zum Beispiel Betriebe, die „benachteiligte Jugendliche“ ausbilden wollen, darunter auch Geflüchtete. Der Zuschuss beträgt hier 150 Euro je Ausbildungsmonat, die Prämie für einen erfolgreichen Abschluss innerhalb der zu Ausbildungsbeginn vereinbarten Zeit 750 Euro. Förderungswürdig ist auch die Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung. Weitere Informationen zu möglichen Förderungen finden Sie auf HW Online.
3. Der Ausbilder verlässt das Unternehmen – was ist zu tun?
In dem Fall sollte der Betrieb schnellstmöglich Kontakt mit der Ausbildungsberatung der Handelskammer aufnehmen, denn es muss ein neuer verantwortlicher Ausbilder benannt werden, der die entsprechenden Eignungen nachweisen kann. Mehr dazu erfahren Sie hier.
4. Wir haben in unserem Betrieb früher ausgebildet, dann aber aufgehört. Jetzt wollen wir wieder damit beginnen. Was müssen wir beachten?
Sie müssen prüfen, „ob alle notwendigen Voraussetzungen für die geplante Ausbildung noch gegeben sind“, sagt Dagmar Kernreich, Ausbildungsberaterin der Handelskammer. Sind zum Beispiel zuvor eingetragene Ausbilder und Ausbilderinnen im Betrieb noch aktiv? Falls neue Mitarbeitende mit der Ausbildung betraut werden, sollten Sie Kontakt mit der Ausbildungsberatung aufnehmen, um zu prüfen, ob die entsprechenden Eignungen vorliegen. Die Kammer informiert auch zu Ausbildungsinhalten, Berufsschule, Prüfungen, Berichtsheft und vertraglichen Rahmenbedingungen.
5. Wie vermeidet man Ausbildungsabbrüche?
Betriebe sollten vor allem die ersten Monate der Ausbildung soweit möglich vorab planen und aktiv gestalten. „Der Grundstein für Zweifel oder gar Abbrüche wird oftmals schon in der Probezeit gelegt“, sagt Jessica Furnell von der Ausbildungsberatung der Kammer. Um Abbrüche zu vermeiden, rät sie: „Kommunizieren Sie schon zum Start explizit und verständlich konkrete Erwartungen, Regeln, Vorgaben und Abläufe und eventuelle Konsequenzen. Und nehmen Sie sich während der gesamten Ausbildung Zeit für Feedbackgespräche!“
Einmal wöchentlich eine halbe Stunde zu reden, kann eine sinnvolle Maßnahme sein. Auch ein regelmäßiger Kontakt zwischen Betrieb und Berufsschule hilft, Probleme zu erkennen. Kommt es zu Unstimmigkeiten oder Konflikten, bietet die Handelskammer-Ausbildungsberatung Hilfe in Form von moderierten Gesprächen zwischen Azubi und den ausbildenden Personen an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
6. Ein Azubi hat hohe Fehlzeiten. Wie sollen wir damit umgehen?
Liegen die Fehlzeiten höher als zehn Prozent der Ausbildungszeit (Betrieb und Berufsschule), ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet. Bei einer dreijährigen Ausbildung entspricht das insgesamt 66 Fehltagen. Der Prüfungsausschuss trifft dann eine Einzelfallentscheidung. „Fällt ein Auszubildender durch hohe Fehlzeiten auf, sollte man zeitig im persönlichen Gespräch klären, woran es liegt“, sagt Ausbildungsberater Martin Wedemann. Sind die hohen Fehlzeiten zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder längerer Erkrankung aufgetreten, lässt sich eine Verlängerung der Ausbildungszeit um sechs Monate bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt vereinbaren. Ein „Ruhen“, eine Pausierung oder Aussetzung des Ausbildungsverhältnisses ist hingegen nicht möglich. Einzige Ausnahme: die Elternzeit.
7. Was bedeutet es für Ausbildungsbetriebe, wenn sich ein Berufsbild ändert?
Wenn Berufe neue Anforderungen stellen, werden die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte und damit häufig auch die Prüfungsmodalitäten bei Bedarf überarbeitet und aktualisiert: Es erfolgt eine „Neuordnung“ des Ausbildungsberufes, die durch eine neue Ausbildungsordnung festgelegt wird. Der Betrieb sollte sich deshalb regelmäßig über solche Änderungen informieren. Sind neue Inhalte dabei, die er nicht (mehr) abdecken kann, ist die Ausbildungsberatung der Handelskammer die erste Ansprechpartnerin. In diesem Fall ist es notwendig, eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen zu schließen, das die fehlenden Inhalte vermitteln kann. Neben Berufsschulen, Gewerkschaften, Berufs- und Interessenverbänden sowie dem Bundesinstitut für Berufsbildung informiert auch die Handelskammer Ausbildungsbetriebe über neue Berufsbilder.
8. Welche weitere Unterstützung bietet die Handelskammer?
Die Handelskammer unterstützt Ausbildungsbetriebe nicht nur mit umfassender Beratung, sondern auch bei der Azubi-Suche. Hier einige Beispiele:
Hanseatische Lehrstellenbörse Die Hanseatische Lehrstellenbörse bringt alljährlich rund 10 000 Jugendliche mit mehr als 100 Ausbildungsbetrieben und Institutionen zusammen, das nächste Mal am 19. und 20. September.
Azubi-Speeddating Am 18. April findet zum achten Mal das jährliche Azubi-Speeddating in der Handelskammer statt. Hier „beschnuppern“ sich potenzielle Azubis und Personalverantwortliche aus Hamburger Unternehmen in jeweils zehnminütigen Eins-zu-eins-Gesprächen für ein eventuelles „Match“. „Das ist ein erfolgreiches und beliebtes Format, wir rechnen mit mehr als 60 Anmeldungen von Unternehmen“, sagt Handelskammer-Mitarbeiterin Cathrin Werwath.
INTAS Eine Hilfe bietet auch INTAS, der integrierte Ausbildungsservice. Hier übernimmt die Handelskammer gegen Gebühr das Bewerbungsmanagement für suchende Unternehmen.
Online-Lehrstellenbörse Die bundesweite Online-Lehrstellenbörse ist aufgrund technischer Probleme gerade nicht in Betrieb. Voraussichtlich ab April können Ausbildungsbetriebe aber wieder kostenlos Inserate einstellen.