Was beim Homeoffice zu beachten ist

Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice fester Bestandteil der Arbeitskultur. Unternehmen müssen dabei gesetzliche Richtlinien befolgen und auf mögliche Fallstricke achten.
Kristin Vent/ x-ion GmbH
Anja Schieke-Bosner, Leiterin Kommunikation bei x-ion

Von Lena Johanna Philippi, 12. Februar 2024 (HW 1/2024)

Der Konsumgüterkonzern Beiersdorf, das Handels- und Dienstleistungsunternehmen Otto, die Personalberatung Hapeko, der Tabakwarenhersteller Reemtsma – zahlreiche Firmen in Hamburg werben auf der Suche nach Personal mit dem Stichwort „Homeoffice“. In fast allen Branchen hat sich das Arbeiten in den eigenen vier Wänden etabliert.

Das Wort „Homeoffice“ ist rechtlich nicht klar definiert: Es wird für Telearbeit, alternierende Telearbeit oder mobiles Arbeiten verwendet. Bei Telearbeit erfolgt die Arbeit allein von zu Haus; der Arbeitgeber richtet den Arbeitsplatz ein oder finanziert ihn mit einer Aufwandspauschale. Bei alternierender Telearbeit wird mal zu Hause, mal im Büro gearbeitet. Mobile Arbeit ­erfolgt an unterschiedlichen Orten. Welche Regeln gelten, hängt auch von der Arbeitsform ab. So fällt etwa Telearbeit unter die Arbeitsstättenverordnung, bei ­anderen Home­office-Formen gilt dagegen nur das Arbeitsschutzgesetz. Auch deshalb ist es wichtig, Homeoffice-Regelungen im Unternehmen klar per Vereinbarung zu definieren.

„Wo Homeoffice möglich ist, arbeiten Beschäftigte im Schnitt anderthalb Tage pro Woche von zu Hause“, bilanziert Jean-Victor Alipour vom renommierten ifo Institut. Im vergangenen Jahr verbrachten Erwerbstätige in Deutschland im Schnitt 17 Prozent ihrer Arbeitszeit zu Hause. Kein Wunder, dass 84 Prozent der deutschen Betriebe ihre Homeoffice-Regeln auch in Zukunft beibehalten wollen.

Aber im Homeoffice gibt es, genauso wie bei der Arbeit im Büro, rechtliche Spielregeln in Sachen Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Datenschutz, die eingehalten werden müssen. Zwar entscheidet aktuell noch das Unternehmen, ob Mitarbeitende zu Hause arbeiten dürfen oder nicht. Für einige Branchen könnte sich das ändern, denn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet an einem gesetzlichen Recht auf Homeoffice.

In den Betrieben, in denen bereits mobil gearbeitet wird, sind die Regeln in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen zum Teil bereits geregelt. So muss das Unternehmen seine Mitarbeitenden beispielsweise explizit darauf hinweisen, dass sie ihre Arbeitszeiten, Mittagspausen und Ruhezeiten einhalten – Zeiterfassungssysteme sind hilfreiche Tools für den notwendigen Überblick.

Doch damit nicht genug: Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg weist darauf hin, dass Unternehmen für ihre Belegschaft eine sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“ durchführen und dafür sorgen müssen, dass Mitarbeitende zu Hause in einem geeigneten Raum mit der technisch notwendigen Ausstattung gut und sicher arbeiten können.

Auch in Sachen Datenschutz gibt es eindeutige Richtlinien – vor allem da, wo mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird, die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen. Am einfachsten lassen sich Betriebsinterna auf eigens eingerichteten Arbeitsrechnern schützen, über sichere Netzwerke, verschlüsselte Verbindungen und Zugriffsbeschränkungen wie beispielsweise eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Das ist deshalb wichtig, weil Firmen dafür haftbar gemacht werden können, wenn Angestellte einen Datenschutzverstoß begehen.

Kann, muss nicht – Jean-Victor Alipour
ifo Institut
Jean-Victor Alipour vom ifo Institut

Neben konkreten rechtlichen Punkten ist ein weiterer, wenngleich nicht justiziabler Aspekt beim Thema Homeoffice wichtig: Teambuilding. Der Hamburger Cloudanbieter x-ion, der rund 60 Mitarbeitende beschäftigt, hat seine Büroflächen in den „Tanzenden Türmen“ während der Pandemie umgebaut und mit ergonomischen und flexibel nutzbaren Möbeln ausgestattet.

Außerdem gibt es ein Tischreservierungssystem: Wer ins Büro kommt, hat keinen festen Schreibtisch, sondern arbeitet an einem zuvor gebuchten Platz. Parallel dazu wurde ein Konzept zum mobilen Arbeiten erarbeitet. „Wir haben mobiles Arbeiten mit 80 Prozent Remote und 20 Prozent Anwesenheit bei uns umgesetzt. Dabei können die Kollegen auch bis zu vier Wochen im Jahr aus anderen europäischen Ländern arbeiten“, erklärt Anja Schieke-Bosner, Leiterin für Unternehmenskommunikation bei x-ion.

Organisatorisch sei das alles kein Problem. Die Herausforderung sei eher, den Zusammenhalt innerhalb der Teams zu fördern und zu bewahren. „Darum setzen wir auf regelmäßige Videokonferenzen, Chatprogramme und Teambuilding-Tage in Präsenz.“ Jenen, die Homeoffice kritisieren und behaupten, Mitarbeitende würden zu Hause weniger oder schlechter arbeiten, entgegnet Schieke-Bosner: „Was die Produktivität angeht, da kommt es auf die Arbeitshaltung des Einzelnen an.“ Ihrer Ansicht ist der wichtigste Punkt oft: Wer die Möglichkeit hat, zu Hause zu arbeiten, ist grundsätzlich deutlich zufriedener.


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