Jörn Düsekow hat ein Problem. Sein in Eimsbüttel ansässiges Unternehmen, die Kerling Gebrüder Bürotechnik GmbH, liegt in einem Gebiet, in dem seit Kurzem Bewohnerparken gilt. „Es war schon immer schwierig, in dieser Gegend einen Parkplatz zu finden, aber jetzt geht gar nichts mehr“, sagt er. „Auch wenn wir hier schon seit Jahrzehnten ansässig sind, bekommen wir keinen Parkausweis, denn Gewerbetreibende gelten nicht als Anwohner.“
Auch wenn wir hier schon seit Jahrzehnten ansässig sind, bekommen wir keinen Parkausweis, denn Gewerbetreibende gelten nicht als Anwohner.
Jörn Düsekow
Es ist weniger die Kundschaft, für die Düsekow nach Parkraum sucht. Vielmehr bereiten ihm die Fahrzeuge seiner Servicemitarbeitenden Kopfzerbrechen, die schnell und flexibel auf Notsituationen reagieren müssen, zum Beispiel wenn Ärzte plötzlich keine Diagnosen mehr stellen können oder in der Lebensmittelbranche eine Verzögerung der Warenauslieferung droht. Probleme dieser Art lassen sich nicht immer per Fernwartung regeln, sondern nur vor Ort bei den Kundinnen und Kunden. „Lastenfahrräder sind für uns allerdings nicht einsetzbar, denn unser Kundenkreis befindet sich hauptsächlich im Großraum Hamburg – ein Parkplatz in der Nähe ist also Voraussetzung, um das System am Laufen zu halten.“
So wie Jörn Düsekow geht es derzeit vielen Geschäftsleuten. In Hamburg herrscht generell Parkplatznot – nicht nur in der City, sondern auch in zahlreichen Wohnvierteln. Daher weist die Stadt seit 2015 Parkzonen in Quartieren mit großem Parkdruck aus. Derzeit sind insgesamt 35 solcher Zonen in Hamburg eingerichtet, unter anderem in der Neustadt, in St. Pauli, in Eimsbüttel, am Flughafen und in dessen Umfeld sowie in den Bereichen Sternschanze, Karoviertel, Rotherbaum und Grindel. Viele weitere Quartiere sollen in den kommenden Jahren hinzukommen.
Unternehmensbesuche
Die Handelskammer plant, den Dialog Thema „Bewohnerparken“ Anfang September in Form von Unternehmensbesuchen fortzusetzen. Sollten Sie Interesse daran haben, melden Sie sich bitte per E-Mail an.
In den ausgewiesenen Parkzonen können gemeldete Anwohnerinnen und Anwohner gegen eine Jahresgebühr Parkausweise beantragen und damit unbegrenzt und kostenlos parken. Für alle anderen gilt entweder eine Parkscheiben- oder eine Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. In einigen wenigen Gebieten besteht auch die Möglichkeit eines Tagestickets.
Parkraum in einem Quartier für die Menschen, die dort jeweils leben, ist wichtig. Doch für Betriebe, die sich wie die Kerling Gebrüder Bürotechnik GmbH in einem Wohngebiet mit Parkflächen für Anwohnende befinden, könnte diese Regelung zum existenzbedrohenden Problem werden, denn ihnen bleibt einzig die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. „Die allerdings ist nur schwer zu bekommen“, so Jörn Düsekow. „Wir haben wirklich alles versucht, hatten bislang aber keinen Erfolg.“ Eine Gleichbehandlung von Anwohnenden und Gewerbetreibenden sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.
Wir setzen uns auf Bundesebene ein, dass alles leichter und besser wird.
Anjes Tjarks
Die Handelskammer hat die Problematik erkannt und möchte mit ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit zu diesem Thema ins Gespräch treten. Dazu hat sie auf ihrer Beteiligungsplattform einen neuen Dialog eröffnet. Wie können Lebensquartiere und gemischtgenutzte Quartiere erhalten bleiben und zugleich die Mobilitätswende vorangebracht werden? Wie können die Interessen zwischen Anwohnenden und ansässigen Betrieben besser ausbalanciert werden? Fühlen Sie sich durch das Bewohnerparken in Ihrem wirtschaftlichen Handeln eingeschränkt oder in Ihrer Existenz bedroht? Wie kann der Parkdruck aus Ihrer Sicht sinnvoll gelindert werden? Viele Fragen, über die sich die Handelskammer gern austauschen möchte.
Hamburgs Regierung ist ebenfalls an diesem Thema dran. Im „Hamburg 2040“-Podcast der Handelskammer mit Hauptgeschäftsführer Dr. Malte Heyne äußerte Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende, Chancen zu sehen für eine Änderung der bundeseinheitlich geltenden Straßenverkehrsordnung zur Ermöglichung von mehr Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Betriebssitz in Quartieren, in denen Bewohnerparken gilt: „Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass das leichter und besser wird.“