„K und M“ online Die „K und M“ erscheinen zweijährlich in einer Auflage von derzeit 11 000 Druckexemplaren im Partnerverlag der Handelskammer, dem Mendel Verlag in Bochum. Hinzu kommen mehrere Tausend Lizenzen für CD-ROMs und seit diesem Jahr die neue Online-Ausgabe. Inklusiv sind fünf Nachträge im Laufe des Auflagezyklus. Bestellungen und weitere Informationen hier.
„Auf die Erzeugerin jeder anderen Freiheit, die Handelsfreiheit!“ Mit diesem Trinkspruch begrüßte Justus Ruperti, Präsident der Commerzdeputation, im Jahr 1847 den britischen Unternehmer und Freihandelsaktivisten Richard Cobden in Hamburg. Für die Hafenstadt war der offene Welthandel schon immer essenziell – und die 1867 in Handelskammer umbenannte Commerzdeputation betrachtete es seit jeher als ihre Aufgabe, ihn zu fördern und die städtische Exportwirtschaft umfassend zu unterstützen. Ab 1880 beteiligte sich die Handelskammer etwa maßgeblich an den Verhandlungen zur „Aufrechterhaltung der Freihafenstellung Hamburgs“, in denen im Rahmen des Beitritts der Stadt zum Deutschen Zollverein der Freihafen durchgesetzt wurde.
Und zur Unterstützung der Außenwirtschaft gehörte auch kontinuierliche Beratung und Information. So entwickelte die Handelskammer nach dem Ersten Weltkrieg die Idee, „ein Verzeichnis der zur Aus-, Durch- und Einfuhr ohne Bewilligung zugelassenen Waren“ zu erstellen. 1920 veröffentlichte sie erstmals die „Konsulats- und Mustervorschriften“ (kurz „K und M“): einen kompakten Länderüberblick, der praktische Erfahrungen und informelles Wissen zu Ländern weltweit für die Außenwirtschaft bereitstellte. „Wertvollere Güter sollten nur in Kisten mit Zinkeinsatz und Eisenreifen versandt werden, weil dadurch ein besserer Schutz gegen Beraubungen geboten wird“, wurde dort etwa geraten; auch über günstige Transportwege oder typische Betrugsmaschen berichteten die „K und M“.
Seit Juni 2023 liegt das Standardwerk für den Außenhandel in der 45. Auflage vor. Dabei hat sich sein Fokus leicht verändert: „Vor der Zeit des Internets bestand die Herausforderung für Exportunternehmen darin, überhaupt an aktuelle Informationen zu gelangen“, kommentiert Stefan Frankenberg, der in der Kammer das Sonderprojekt Mustervorschriften betreut. „Heute stellt sich den Unternehmen die Aufgabe, aus der Vielfalt des Angebots die relevanten Informationen herauszufiltern. Die ,K und M‘ bieten genau diesen Service.“
So liefert das Werk übersichtlich präsentierte Infos zu den Einfuhrbestimmungen von über 200 Staaten und Gebieten weltweit, unter anderem mit folgenden Themen:
Einfuhrlizenzen und Einfuhrverbote Für welche Waren sind Einfuhrlizenzen erforderlich? Bestehen Einfuhrverbote? Jordanien untersagt etwa die Einfuhr von Molkereiprodukten und Mineralwasser – und Saudi-Arabien den Import von Waren aus Israel, alkoholischen Getränken, gebrauchten Fahrzeugreifen sowie Schweinefleischprodukten.
Begleitpapiere Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, Präferenznachweise, Packlisten oder auch Konformitätszertifikate – die „K und M“ nennen die erforderlichen Dokumente und Inhalte, die geforderten Sprachen, ausstellenden Stellen und Besonderheiten. „Mehrseitige Dokumente müssen an der oberen linken Ecke umgeknickt, geheftet und über die Ecke mit einem Siegelabdruck der ausstellenden/bescheinigenden Stelle verschlossen/versehen sein“, heißt es etwa zu Ägypten.
Besondere Bestimmungen Ob Lebensmittel, pharmazeutische Produkte oder Pflanzen – die „K und M“ geben Hinweise auf besondere Anforderungen bei ausgewählten Warengruppen, zum Beispiel in Bezug auf Veterinär-, Pflanzenschutz- oder andere Zeugnisse. So fordern etwa zahlreiche arabische Länder für importierte Fleischprodukte ein Halal-Zertifikat; Nigeria verlangt für Lebensmittel eine Radioaktivitätsbescheinigung – und Sierra Leone für gebrauchte Textilien ein Desinfektionszeugnis.
Verpackung Hier können neben handelsüblichen und transportbedingten Verpackungsanforderungen zahlreiche Besonderheiten zu beachten sein. So muss etwa Ware, die nach Kirgisistan geht, „so verpackt sein, dass sie ein Jahr unter freiem Himmel aushält“.
Ein „Kompendium mit Exportbasiswissen und den relevanten Formularen für den Außenhandel“ komplettiert das Werk, so Stefan Frankenberg. Verfasst werden die „K und M“ von Mitarbeitenden der Handelskammer aus der Abteilung Außenwirtschaft und dem Team Bescheinigungen, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit der Beratung von Mitgliedsunternehmen in Exportfragen beschäftigen.
Online-Forum Im „K und M“-Forum erscheinen Informationen, „die so zeitkritisch sind, dass sie eine sofortige Veröffentlichung erfordern, oder die zu speziell sind, um im Hauptwerk aufgeführt zu werden“, so Außenhandelsexperte Stefan Frankenberg. Dazu gehören etwa Änderungen von Konsulatsgebühren. „K und M“-Nutzern ist das Forum nach Registrierung zugänglich.
Für ihre Recherchen greifen sie dabei auf eine Vielzahl von Quellen zurück: „Die Auslandshandelskammern (AHKs), die diplomatischen Vertretungen Deutschlands (wo es keine zuständigen AHKs gibt), die ausländischen Vertretungen in Berlin, das Hamburger Konsularkorps und sonstige uns verbundene Quellen werden mit der Bitte angeschrieben, den betreffenden Länderteil zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren“, erklärt Frankenberg. „Hinzu kommen eigene Recherchen der Autoren und Sachverhalte, die sich aus ihrer täglichen Arbeit ergeben.“
Zu den „K und M“-Kunden zählen auch Großunternehmen. Aber die Mehrzahl der Nutzeranfragen kommt von mittelständischen Unternehmen mit einem breiten Spektrum an Lieferländern, führt Frankenberg aus. „Das Werk kann überall dort, wo häufig neue Märkte erschlossen werden und wenige Mitarbeiter für viele Lieferländer und -regionen verantwortlich sind, von großer Wichtigkeit sein.“ Und dies gilt umso mehr, als die bürokratischen Anforderungen im Außenhandel trotz zahlreicher Handelsabkommen nicht geringer werden.