Trotz des aktuellen Fachkräftemangels lag die Arbeitslosigkeit in Hamburg im Mai bei 7,8 Prozent (Bundesschnitt: 5,8 Prozent) – unter anderem auch, weil die Kenntnisse der Betroffenen und der Bedarf der Unternehmen auf Fachkräftesuche häufig nicht übereinstimmen. Doch das Einstellen von Mitarbeitenden, die zunächst fachlich oder sprachlich qualifiziert werden müssen, ist für Unternehmen eine Investition in die Zukunft, ebenso wie die Fortbildung der vorhandenen Belegschaft. Der Staat stellt dafür eine Reihe von Fördermitteln und Unterstützungsangeboten bereit.
Neufassung des Qualifizierungschancengesetzes
So hat der Bund mit der Neufassung des Qualifizierungschancengesetzes unter anderem die Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen erhöht. Für abschlussorientierte Weiterbildungen von Personen ohne Berufsabschluss übernimmt die Arbeitsagentur jetzt die kompletten Lehrgangskosten und bis zu 100 Prozent des Gehalts. Bei anderen Weiterbildungen über 120 Stunden werden je nach Betriebsgröße 25 bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und 25 bis 75 Prozent Zuschüsse zum Gehalt gezahlt.
Der nächste „Marktplatz der Begegnungen“ findet am 3. Dezember in der Handelskammer statt. Kontakt: Stefanie Gotthardt, Telefon 36138-303
Bestehen strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe, lässt sich zudem ein Qualifizierungsgeld beantragen, um betroffene Mitarbeitende im Betrieb zu halten. Dabei zahlt die Arbeitsagentur den Teilnehmenden 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettogehaltdifferenz, die ihnen durch die Maßnahme entsteht.
Kürzere berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden werden durch den „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert (maximal 500 Euro). Junge Fachkräfte können zudem ein Weiterbildungsstipendium beantragen. Und mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt der Bund Fachkräfte, die sich – auch berufsbegleitend – zum IHK-Betriebswirt weiterqualifizieren wollen.
Eine Reihe von Angeboten sind auch im Ausbildungsbereich abrufbar. So können Betriebe potenzielle Auszubildende über eine Einstiegsqualifizierung zunächst näher kennenlernen (siehe auch hier). Das vier- bis zwölfmonatige Praktikum wird mit monatlich 262 Euro, einer Sozialversicherungspauschale und einem Fahrtkostenzuschuss gefördert. In einer assistierten Ausbildung erhalten Azubis staatlich finanzierten Stütz- und Förderunterricht, bei Bedarf werden ihnen zudem Ausbildungsbegleitende zur Seite gestellt. Manche Lehrlinge haben auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dieser monatliche Zuschuss unterstützt etwa die Finanzierung einer Wohnung in der Nähe des Ausbildungsbetriebs.
Arbeitslose und Geflüchtete einstellen
Mit dem „Job-Turbo“ möchte die Bundesregierung die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten unterstützen. Diese sollen nach dem Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse beschleunigt in Arbeitsstellen vermittelt werden und sich dann berufsbegleitend fortbilden.
„Der Kerngedanke ist der Gleiche wie bei unserem ‚Marktplatz der Begegnungen‘, der im Dezember zum sechsten Mal stattfindet“, sagt Stefanie Gotthardt, Fachkräfte-Referentin der Handelskammer. „Hier kommen arbeitssuchende Migranten mit ersten Deutschkenntnissen ins Gespräch mit hiesigen Arbeitgebern. Die weitere Qualifikation der Menschen kann dann im Laufe ihrer Beschäftigung durch eine berufsbezogene Sprachförderung erfolgen, die unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen aufbaut.“
Beim ‚Marktplatz der Begegnungen‘ kommen arbeitssuchende Migranten ins Gespräch mit hiesigen Arbeitgebern.
Stefanie Gotthardt
Unternehmen und ihre neuen Mitarbeitenden können dabei insbesondere von den Job-Berufssprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge profitieren, die relevante Sprachkenntnisse für den konkreten Arbeitsalltag vermitteln und eng mit den Betrieben abgestimmt werden.
Wer Arbeitslose oder -suchende (auch Geflüchtete) einstellt, die anfangs voraussichtlich weniger Leistung als üblich erbringen, kann bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zudem einen Eingliederungszuschuss beantragen. Dabei werden bis zu zwölf Monate lang maximal 50 Prozent des Gehaltes übernommen. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden aus persönlichen Gründen (etwa wegen längerer Arbeitslosigkeit) nur schwer vermittelbar sind und nach dem Ende der Förderung mindestens die gleiche Zeit weiterbeschäftigt werden.
Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung
Das „Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung“ unterstützt besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose. Bei einer Vollzeittätigkeit ab 35 Stunden erhalten diese und die einstellenden Unternehmen jeweils bis zu zwölf Monate lang 400 Euro Zuschuss monatlich. Bei einer Neueinstellung lässt sich zudem ein Qualifizierungszuschuss von bis zu 2000 Euro beantragen.
Informationen zu den Fördermitteln der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier. Einen Überblick zur Förderung von Weiterbildungen erhalten Sie hier. Weitere Förderungen, etwa nach dem „Hamburger Modell“, sind zum Beispiel beim jobcenter.team.arbeit.hamburg aufgelistet. Diese Seite informiert zum „Budget für Arbeit“.
Die Einstellung von werkstattberechtigten Menschen mit Behinderung schließlich wird durch das 2018 eingeführte „Budget für Arbeit“ unterstützt – vorausgesetzt, sie werden tariflich oder ortsüblich entlohnt. Die Unternehmen erhalten dabei einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts.
Das staatliche Angebot an Förderungen ist also breit gestreut – und es macht sich bezahlt, sie im Einzelnen zu studieren. Aber natürlich erfordert etwa die Einstellung von Menschen mit beschränkten deutschen Sprachkenntnissen oder geringen Qualifikationen von Unternehmen auch einiges Engagement. „Die Investitionen können lohnen, wenn durch die intensive Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen – am besten gemeinsam mit den Bestandmitarbeitern – ein Wir-Gefühl und eine Verbundenheit zum Arbeitgeber entsteht“, betont Stefanie Gotthardt. „Beide Seiten müssen wollen.“