Erst Küchenhelferin, dann Rezeptionistin: Diesen Aufstieg hat Romina, eine Geflüchtete aus der Ukraine, hinter sich. Jörn Hoppe, General Manager und Mitbegründer der Hotels „Superbude“ in St. Georg, St. Pauli und Altona sowie des Portals „hoteljobs.hamburg“, hat die junge Frau mithilfe des Hamburg Welcome Centers (HWC) in sein Team geholt. „Die Mitarbeitenden des HWC haben sich sehr dahintergeklemmt, damit alles mit den Arbeitspapieren geregelt wird“, sagt er. „Wir hatten bei uns auch schon einen Bewerbertag, an dem wir vier Kandidaten kennenlernen durften. Einen haben wir eingestellt, und wir sind sehr zufrieden mit ihm.“
Auch Katrin Rose, Inhaberin einer Physiotherapiepraxis in Harburg, hat mit Unterstützung des HWC eine internationale Fachkraft gewonnen, ein zweites Verfahren läuft. „Der Kollege aus Tunesien hat den praktischen Teil seiner Nachschulung bei mir absolviert. Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Prüfung habe ich ihn übernommen“, berichtet Rose. Sie ist glücklich, endlich einen neuen Mitarbeiter gefunden zu haben. „Im Kontakt mit dem HWC muss man Geduld mitbringen, aber das zahlt sich aus. Über die Unterstützung bei der Erledigung der notwendigen Formulare war ich sehr erleichtert.“
Fachkraft-Vermittlung an Betriebe
Angesichts des Fachkräftemangels in vielen Branchen suchen immer mehr Unternehmen nach neuen Optionen, um Mitarbeitende zu rekrutieren. „Wer Menschen aus dem Ausland einstellen möchte oder Interesse an zugewanderten Fachkräften oder Auszubildenden hat, kann sich gern bei uns im HWC melden. Wir beraten und begleiten, wenn es darum geht, Arbeitsverhältnisse anzubahnen und vertraglich zu besiegeln“, sagt Dr. Friederike Föcking, Fachreferentin in der Sozialbehörde und zusammen mit einem Kollegen von der Innenbehörde Koordinatorin für das HWC. Im Zentrum der Beratung stehen zum Beispiel Aufenthaltsbestimmungen, Anwerbemöglichkeiten und Einreiseangelegenheiten, rechtliche und innerbetriebliche Voraussetzungen sowie Möglichkeiten zu Nachqualifizierung und Spracherwerb.
In unserem Pool befinden sich mittlerweile rund 3500 Zugewanderte, die dem Arbeitsmarkt jetzt oder bald zur Verfügung stehen.
Dr. Friederike Föcking
Das HWC hat seine Arbeit Anfang Januar 2021 in Hammerbrook (Süderstraße) aufgenommen. Im Rahmen einer behördenübergreifenden Kooperation der Innen- und der Sozialbehörde, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters „team.arbeit.hamburg“ werden seither Dienstleistungen und Ressourcen gebündelt, die zuvor an unterschiedlichen Standorten angesiedelt waren.
Das Angebot richtet sich jetzt an alle aus dem Ausland zuwandernden oder bereits zugewanderten (potenziellen) Fachkräfte sowie hiesige Unternehmen. „Wir können vieles möglich machen“, berichtet Friederike Föcking. „In unserem Pool befinden sich mittlerweile rund 3500 Zugewanderte, die dem Arbeitsmarkt jetzt oder bald zur Verfügung stehen. Sie alle begleiten wir von der Feststellung ihrer Kompetenzen über Sprach- und Weiterbildung bis hin zum Einstieg in qualifizierte Arbeit oder Ausbildung.“
Menschen aus Drittstaaten gewinnen
Das HWC berät auch Menschen aus der EU. Ihre Einstellung ist grundsätzlich problemlos möglich, denn sie benötigen weder Einreisevisum noch Aufenthaltstitel und haben in der Regel uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. „Etwas komplizierter wird es, Menschen aus Drittstaaten einzustellen“, weiß Föcking. „Aber mit den richtigen Infos und der passenden Unterstützung durch uns kann eine Einstellung ebenfalls relativ schnell und komplikationslos erfolgen. Glücklicherweise sind da schon viele gesetzliche Vorgaben gelockert worden.“ Personen, die aus Drittstaaten zuwandern wollen, benötigen bis auf wenige Ausnahmen ein Einreisevisum zum Zweck der Arbeitsaufnahme. Außerdem ist es in vielen Fällen erforderlich, im Ausland erworbene Berufs- oder Hochschulabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen und sich gegebenenfalls nachzuqualifizieren.
Generell dürfen Zugewanderte aus Drittstaaten erst dann beschäftigt werden, wenn ein (nach der Einreise erteilter) Aufenthaltstitel vorliegt. Unternehmen müssen diesen überprüfen. Je nach Status können allerdings weitere Hürden bestehen – insbesondere bei Menschen, die Asyl beantragt haben oder mit einer Duldung in Deutschland leben (siehe auch hier).
Soll einer Fachkraft, die sich noch in einem Drittstaat befindet, ein konkretes Arbeitsplatzangebot gemacht werden, lässt sich ein sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“ starten, das ein Team des HWC als zentraler Ansprechpartner durchführt.
Die Angebote des HWC enden übrigens nicht mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages. Wenn gewünscht, kümmert sich das HWC bis zu sechs Monate danach um die neuen Mitarbeitenden. Um ihnen den Start in unserer Stadt erleichtern, berät das Zentrum zu Fragen des Einlebens in Hamburg und hilft bei Themen wie Deutschkurs, Schule oder Kitasuche. „Damit machen wir ein Angebot, das deutlich über den gesetzlichen Auftrag des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hinausgeht“, erläutert Friederike Föcking. „Denn wir wollen, dass unsere Stadt sich im nationalen und internationalen Wettbewerb als dynamischer Wirtschaftsstandort behaupten kann.“ Zum Angebot des HWC gehören auch Maßnahmen zur betrieblichen Integration neuer Fachkräfte – etwa Schulungen zu interkulturellen Themen –, eine ausländerrechtliche Beratung, Webinare und Veranstaltungen (Speeddating, Bewerbertage).
Im Kontakt mit dem HWC muss man Geduld mitbringen, aber das zahlt sich aus.
Katrin Rose
Für Unternehmen lohnt es sich, dem HWC freie Stellen, Ausbildungs- und Praktikumsplätze zu melden und ausländische Auszubildende und Fachkräfte an Bord zu holen. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Zuwandererinnen und Zuwanderer hochmotiviert und engagiert sind“, so Föcking. „Vielfach bringen sie auch spezifische Kenntnisse mit, die sich positiv auf dem internationalen Markt auswirken können.“ In vielen Fällen, insbesondere in der Anfangsphase, bedürfe es zwar gemeinsamer Anstrengungen, um etwa Probleme mit der deutschen Sprache oder der Zusammenarbeit im Betrieb in den Griff zu bekommen. „Aber meistens gehören diese Probleme schnell der Vergangenheit an. Schnell aus der Welt sind meistens auch Vorurteile und Vorbehalte, wenn die Menschen endlich Gelegenheit haben, sich einmal persönlich kennenzulernen.“
Zuzug von Fachkräften: Geplante Änderungen
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft seit dem 1. März 2020 den Rahmen für die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ende Februar 2023 hat die Bundesregierung die Anhörung für die Modernisierung des Gesetzes begonnen. „Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen“, sagt Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, über die neu geplanten Regelungen. Diese sehen unter anderem Folgendes vor:
Der „klassische“ Einwanderungsweg über einen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag oder für eine sechsmonatige Arbeitsplatzsuche bleibt bestehen. Ein Bestandteil davon ist die „Blaue Karte EU“, die günstige Bedingungen für Familiennachzug, unbefristeten Aufenthalt und Jobwechsel bietet. Sie soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erhältlich sein.
Menschen aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig mehr Möglichkeiten haben, hier zu arbeiten – vor allem, wenn sie Berufserfahrung oder weitere Potenziale mitbringen. So soll es künftig ausreichen, die Qualifikation für einen nicht-reglementierten Beruf durch einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung nachzuweisen.
Wer seinen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, muss das Verfahren künftig nicht mehr zwingend vor der Einreise einleiten. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Arbeitgebende können so schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen.
Drittstaatsangehörige ohne Arbeitsvertrag in Deutschland sollen mit einer „Chancenkarte“ neue Möglichkeiten zur Arbeitssuche erhalten. Diese wird auf Basis eines Punktesystems für maximal ein Jahr erteilt. Während der Arbeitssuche sollen Probe- oder Teilzeitbeschäftigungen erlaubt sein.
Kurzzeitig befristete Beschäftigungen sollen erlaubt werden. Ihre Anzahl wird kontingentiert und der Schutz der Beschäftigten durch Tarifverträge und eine Sozialversicherungspflicht sichergestellt.